Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zoonar GmbH für Lizenznehmer

I. Allgemeines
1. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wichtige Bestimmungen über die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Zoonar GmbH (nachfolgend auch „Zoonar“ genannt) und Ihnen enthalten. Denn unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln nicht nur die Nutzung dieser Website sondern auch die auf dieser Website angebotenen Dienste, insbesondere das Up- und Downloaden von Bildmaterial und den Bestellvorgang. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich als Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchlesen.

2. Bitte beachten Sie ferner, dass wir abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht von Zoonar stammen, nicht akzeptieren, selbst wenn uns diese bekannt sein sollten. Diese werden daher auch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Maßgeblich für Sie und Zoonar ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Definitionen
Bildmaterial im Sinne dieser AGB sind sämtliche die Ihnen als Lizenznehmer überlassenen Fotografien, Illustrationen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige malerische (computergenerierte) Grafiken, und/oder sonstige Materialien, gleich welcher Schaffensstufe und unabhängig von der technischen Form.

III. Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Lizenznehmer und Zoonar kommt nur auf Grundlage dieser AGB zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial nicht genutzt werden.

2. Die Darstellung des Bildmaterials auf dem Online-Portal und die diesbezüglichen Preise sind unverbindlich. Ein bindendes Angebot zum Vertragsschluss kommt erst dadurch zustande, dass Sie als Lizenznehmer das jeweilige Bildmaterial kennzeichnen und den Bestellvorgang, wie von der Bestellsoftware vorgesehen, durchführen und am Ende der Auftragserteilung durch Anklicken des Bestellbuttons bestätigen. Der Vertrag kommt wiederum erst mit der Bereitstellung des bestellten Bildmaterials zum Download durch Zoonar für Ihren Account und damit mit der Annahme des Angebots zustande.

IV. Eigentum des Bildmaterials
Das Bildmaterial, das von Zoonar an Sie als Lizenznehmer geliefert oder elektronisch übermittelt wurde, bleibt stets Eigentum von Zoonar. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Kaufbeleg angegebenen Nutzungsart innerhalb des genannten Lizenzzeitraums zur Verfügung gestellt.

V. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte
Sie erwerben als Lizenznehmer je nach Lizenztyp, wie nachfolgend bestimmt, die zeitlich, örtlich und/oder inhaltlich beschränkten nicht-exklusiven Nutzungsrechte an dem gekauften Bildmaterial:

1. Dabei bietet Zoonar vier Lizenztypen an, nämlich die
  • Standard-Lizenz (Rights Management Lizenz)
  • Merchandising-Lizenz
  • Royalty-Free-Lizenz (RF)
  • Individual Lizenz
1.1 Standardlizenz (RM)
Die Standard-Lizenz räumt dem Lizenznehmer eine einzelne, nicht-exklusive Nutzung von Bildmaterial ein, die mengenmäßig und zeitlich nicht beschränkt ist.

Die Standard-Lizenz erfasst nicht die Verwendung des erworbenen Bildmaterials für entgeltlich abgegebene Handelsprodukte sowie für Titelbilder, Postkarten oder Kalender. Hierfür bedarf es einer Merchandising-Lizenz unter den in Ziffer 3 definierten Voraussetzungen. Im Übrigen wird auf die generellen Einschränkungen von Ziffer 7 Bezug genommen.

2. Merchandising-Lizenz
Die Merchandising-Lizenz räumt dem Lizenznehmer ebenfalls eine einzelne nicht-exklusive Nutzung des Bildmaterials ein. Für die Einräumung einer Merchandising-Lizenz wird ein 100 % (in Worten: hundert Prozentiger) Preiszuschlag auf die entsprechende Standard-Lizenz-(s. Ziffer IV. 2) Vergütung fällig. Dafür wird jedoch dem Lizenznehmer über die Standard-Lizenz hinaus, die Erlaubnis eingeräumt, das lizenzierte Bildmaterial für entgeltlich abgegebene Handelsprodukte sowie für Titelbilder, Postkarten oder Kalender zu nutzen. Im Übrigen gelten die Einschränkungen der Standard-Lizenz (Ziffer V. 2).

3. Royalty-Free-Lizenz
Auch die Royalty-Free-Lizenz räumt dem Lizenznehmer ebenso eine einzelne nicht-exklusive Nutzung des Bildmaterials ein. Bei Royalty-Free-Lizenzen gelten jedoch keine Beschränkungen in der mengenmäßigen Druckauflage, in der Druckgröße, der regionalen Verwendung und der zeitlichen Auswertungsdauer. Die Royalty-Free-Lizenz erfasst wie die Standard-Lizenz jedoch nicht die Verwendung des erworbenen Bildmaterials für entgeltlich abgegebene Handelsprodukte sowie für Titelbilder, Postkarten oder Kalender. Hierfür bedarf es einer Merchandising-Lizenz unter den in Ziffer 2 definierten Voraussetzungen. Eine Royalty-Free-Lizenz- kann nur für solche Bilder erworben werden, die ausdrücklich als Royalty-Free von Zoonar lizensierbar ausgewiesen sind. Hierzu hat Zoonar eine individuelle Rechteeinräumung seitens des Fotografens für das jeweilige Bildmaterial erhalten. Im Übrigen wird auf die generellen Einschränkungen von Ziffer V. 7 (s. unten) Bezug genommen.

4. Individual-Lizenz
Die Individual-Lizenz stellt wiederum eine Kombination der erweiterten Rechteeinräumung der Merchandising-Lizenz und Royalty-Free-Lizenz dar und ist nur durch individuelle Vereinbarung möglich.
Eine solche Individual-Lizenz wird daher zu individuell ausgehandelten Preisen von Zoonar gegenüber als Lizenznehmer eingeräumt. Die genauen Konditionen und der Umfang der Rechteeinräumung erfolgen per schriftlicher, individueller Vereinbarung.
Für den Erwerb einer Individual-Lizenz kann der Lizenznehmer direkt mit Zoonar eine unverbindliche Preis- und Nutzungsanfrage aushandeln. Akzeptiert der Fotograf den Vorschlag des Lizenznehmers, so unterbreitet Zoonar dem Lizenznehmer ein individuelles Lizenzangebot. Der Lizenznehmer erhält daraufhin eine Bestätigung per e-Mail. Hierbei erhält Lizenznehmer einen Link, der direkt zum Lizenzvorgang führt. Es gelten dann die zwischen dem Lizenznehmer und Zoonar vereinbarten Vertragskonditionen, einschließlich der eingeräumten Nutzungsrechte und des ausgehandelten Honorars, die zugleich Grundlage der von Zoonar ausgestellten Rechnung sind.
Eine Individual-Lizenz kann durch Kontakt mit Zoonar (Tel.: ++49(0)40-3909291, oder support@zoonar.com, oder Nutzung des Verhandlungstools vereinbart werden.

5. Verwendungs-Einschränkungen
Bildmaterial von Zoonar dürfen bei sämtlichen Lizenztypen NIEMALS für Logos, Templates, markenrechtlich geschützte Designs, erotische bzw. nicht jugendfreie Inhalte oder exklusive Nutzungen verwendet werden, es sei denn, der Lizenznehmer hat hierfür eine schriftliche Individual-Lizenz, wie unter Ziffer V. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, in Form einer Rechnung oder eines gesonderten Lizenzvertrages mit darin beschriebenen erweiterten Nutzungsrechten von Zoonar erhalten. Gänzlich und ausnahmslos untersagt sind Bildnutzungen,

a) für rassistische, Gewalt verherrlichende oder diskriminierende Zwecke,
b) für Diffamierende, unrechtliche, beleidigende und/oder moralisch anstößige Verwendungsarten;
c) die gegen Gesetz, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer geltenden Gerichtsbarkeit verstoßen;
d) die gegen das geistige Eigentum oder Rechte irgendeiner Person oder Körperschaft verstoßen;
e) die den Urheber des Bildmaterials oder die abgebildete Person im Zusammenhang mit Pornografie (einschließlich Herrenclubs, Nacktbars und/oder Escort-Services, erotische Partnervermittlungen oder ähnliche Dienstleistungen),
f) Zigaretten- oder Tabakwerbung und/oder
g) Politische Unterstützung
darstellen.

Die Manipulation oder Veränderung von lizensierten Bildmaterial ist nur gestattet, soweit hierdurch keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind und/oder Fotomodelle diffamiert werden. Bei Zuwiderhandlung haftet allein der Lizenznehmer für sämtliche daraus resultierende Schäden oder Folgekosten und hält Zoonar von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Redaktionelle Bilder
Der Lizenznehmer wird vor und während des Bestellvorgangs darauf hingewiesen, sollte für das Bildmaterial keine Property- oder Model Releases vorliegen. Dieses Bildmaterial darf NICHT für werbliche oder kommerzielle Zwecke verwendet wird. Es handelt sich um sogenannte „redaktionelle Bilder“ die nur für journalistische Zwecke nutzbar sind. Um solches Bildmaterial lizenzieren zu können, ist es erforderlich, dass der Lizenznehmer im Bestellvorgang per Mausklick bestätigt, dass das Bildmaterial nicht für werbliche und/oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet allein der Lizenznehmer für sämtliche daraus resultierende Schäden oder Folgekosten und hält Zoonar von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

7. Das einfache Nutzungsrecht wird nur an dem Bildmaterial übertragen. Das Bildmaterial unterliegt vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz. Für die Ablösung derartiger weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, usw. ist der Lizenznehmer selbst zuständig und verantwortlich.

8. Das Bildmaterial wird von Zoonar nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist bei Beendigung der Lizenzlaufzeit von allen Datenspeichern bei Lizenznehmer zu löschen. Die eingeräumten Rechte gelten nur im vereinbarten Umfang. Weitere Verwendungen sind erneut honorarpflichtig. Wird die Zustimmung nicht eingeholt und macht die verletzte Person Schadensersatzansprüche geltend, so hat der Lizenznehmer Zoonar von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

9. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Lizenznehmer bzw. Verwender schadenersatzpflichtig. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Zoonar ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Genehmigung von Zoonar dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten des Bildmateriales gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung von Zoonar angefertigten Kopien, etc. sind nach der Verwendung aus den Datenspeichern des Computersystems des Lizenznehmers zu löschen.

10. Der Lizenznehmer ist für die Betextung selbst verantwortlich. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige, sittenwidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt Zoonar keine Haftung. Vielmehr ist allein der Lizenznehmer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

11. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten hat und kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen.

12. Die Weitergabe/Weiterveräußerung von Bildmaterial oder die Übertragung von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines gesonderten Vertrages mit Zoonar. Die Einräumung von Exklusivrechten, Sonderrechten oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Agenturen, die Bildmaterial im Auftrag ihrer Kunden erwerben, sind verpflichtet, die entsprechenden Dateien nach Übermittlung an ihre Kunden von ihren Systemen zu löschen.

VI. Honorare/Lizenzgebühren
1. Jede Nutzung des Bildmaterials von Zoonar ist honorarpflichtig. Dies gilt auch beispielsweise bei der Verwendung eines Bildmaterials als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.

2. Die aufgeführten Honorare gelten mit Ausnahme der „Royalty Free“-Lizenzen nur für die einmalige Nutzung, für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut zu lizensieren und somit honorarpflichtig.

3. Honorare werden sofort nach der von Ihnen als Lizenznehmer bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte bzw. gar nicht erfolgt.

4. Erfolgt die Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials unberechtigter Weise, wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des marktüblichen fünf-fachen Nutzungshonorars fällig. Die marktüblichen Honorarsätze sind der Liste „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) – Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“ in der jeweils gültigen Fassung für die zugrunde liegende Nutzung zu entnehmen.

5. Zoonar behält sich vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen.

VII. Widerrufsrecht
Hinweis: Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware und/oder des Bildmaterials als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren und/oder des Bildmaterials nach Kundenspezifikationen, ferner bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

VIII. Haftung und Schadensersatz
1. Zoonar übernimmt keine Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung des Bildmaterials ergibt. Vielmehr trägt der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes, Onlineauftritts oder des sonstigen Mediums die Verantwortung selbst. Dies gilt ebenso für eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

2. Bei Downloads und sonstigen Arbeiten mit dem Online-Service von Zoonar trägt der Lizenznehmer bzw. Verwender das Risiko. Zoonar übernimmt keine Schadensersatzpflicht für eventuelle Schäden an Soft- oder Hardware des Lizenznehmers bzw. Verwenders.

3. Die Qualität (Größe, Auflösung, Schärfe, etc.) des überlassenen Bildmaterials kann differieren. Zoonar übernimmt keine Haftung für Bildfehler. Eine Rückgabe des Bildes ist nur innerhalb der in diesen AGBs angegebenen Fristen möglich.

4. Zoonar übernimmt keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit der Datenbank im Internet. Es bleibt Zoonar freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten oder die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen. Serverausfälle/Fehlfunktionen können zu Datenverlust bzw. Beschädigung des Bildmaterials führen. Für Infolge von Datenverlusten nicht lieferbares Bildmaterial übernimmt Zoonar keine Verantwortung. Die Kosten für etwaige bezahlte Bildrechte werden erstattet. Jegliche Folgehaftung (Schadenersatz, etc.) ist ausgeschlossen.

IX. Urhebervermerk, Belegexemplare
1. Zoonar verlangt von Ihnen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk in Form von (Zoonar/Name des Fotografen). Dieser hat so zu erfolgen, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Lizenznehmer hat Zoonar von etwaigen aus der unterlassenen Nennungspflicht resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

2. Für Bilder, die ohne oder mit falschen Agentur- und/oder Urhebervermerk veröffentlicht werden, wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf das entsprechende Nutzungshonorar fällig.

X. Datenschutz
Zoonar sichert hiermit zu, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Zoonar wird auch seine Mitarbeiter hierzu verpflichten. Wir verweisen insofern auf unsere Datenschutzbestimmungen.

XI. Betrieb der elektronischen Plattform im Internet
1. Wir behalten uns das Recht vor, Bilder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen. Eine Bestandsgarantie des Bildmaterials im Internet gewähren wir Ihnen daher nicht. Ob das Bildmaterial verfügbar ist, kann daher erst nach dem Bestellvorgang unsererseits garantiert werden. Ebenso besteht unsererseits keine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung des Bildmaterials (keine Bestandsgarantie). Mit Ausnahme der Erstattung der Kosten für etwaige bezahlte Bildrechte stehen Ihnen daher darüber hinaus keine Schadenersatzansprüche gegenüber Zoonar zu, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Ebenso wenig lösen Verzögerungen der Freischaltung von Bildmaterial Schadensersatzansprüche aus, auch wenn sie von Zoonar zu verantworten sein sollten.

3. Wir übernehmen ferner keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit der Datenbank im Internet. Es bleibt uns freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten oder die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen. Serverausfälle/Fehlfunktionen können zu Datenverlust bzw. Beschädigung des Bildmaterials führen. Für Infolge von Datenverlusten nicht lieferbares Bildmaterial übernehmen wir keine Verantwortung. Die Kosten für etwaige bezahlte Bildrechte werden Ihnen erstattet. Jegliche Folgehaftung (Schadenersatz, etc.) ist ausgeschlossen.

XII. Sonstiges
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für Kunde und Zoonar, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Hamburg.

2. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.