F. Honorare


F.01 Wann bekomme ich meine Honorare ausgezahlt?

Ab einer Höhe von 20 EUR können Sie die Auszahlung Ihres Honorars jederzeit veranlassen. Beachten Sie bitte, dass wir nicht automatisch zahlen, da wir keine Bankdaten unserer Autoren speichern. Sie müssen die Auszahlung selber unter „mein Profil“ (Rechts oben) veranlassen.

F.02 Welche Formen der Ausschüttung gibt es?

Derzeit können Sie Ihr Honorar mittels PayPal, Skrill oder Überweisung (wenn Sie in der EU leben) erhalten. Ihr Honorar wird dann direkt auf Ihr Konto transferiert. Wenn Sie außerhalb der EU leben, können wir Honorar per PayPal oder Skrill auszahlen. Seit 2007 verlangt PayPal eine Transaktionsgebühr für das Empfangen von Zahlungen. Diese Gebühr hält PayPal somit vom Ihrem Auszahlungsbetrag ein. Die aktuelle Höhe der Transaktionsgebühren entnehmen Sie bitte der PayPal-Seite. Die Transaktionsgebühr bei Skrill wird derzeit noch von Zoonar bezahlt.

F.03 Wie hoch ist mein Honoraranteil?

Zoonar verwendet die äußerst faire und angemessene 50/50 Regel. Sie erhalten also 50% des Honorares, welches wir erhalten haben. Vom Honorar abgezogen werden je nach Wohnsitz die Künstlersozialabgabe sowie Transferkosten (Bankgebühren) und eine internationale Quellensteuer.

F.04 Warum erlischt mein Guthaben, wenn ich es drei Jahre lang nicht eingefordert habe?

Wenn Sie sich drei Jahre lang ein Guthaben über der Auszahlungsgrenze von 20 EUR nicht haben auszahlen lassen, werden wir dieses Guthaben löschen. Wir sind verpflichtet, für nicht ausgezahlte Guthaben, bilanzielle Rückstellungen zu bilden und wollen vermeiden, dass sich hier zu große Summen anhäufen. Bitte beantragen Sie daher spätestens bis drei Jahre nach Überschreiten der Auszahlungsgrenze von 20 EUR eine Auszahlung.

F.05 Muss ich ein Gewerbe anmelden, um Bilder anbieten zu können?

Da sich im Voraus nicht sagen lässt, wie erfolgreich und wie häufig Ihre Bilder lizensiert werden, müssen wir bei unseren deutschen Autoren eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht voraussetzen. Sie sind daher entweder Gewerbetreibender oder Kleingewerbetreibender.
Für Ihre Registrierung bedeutet dies: Auch wenn Sie Hobbyfotograf sind, müssen Sie sich als Kleingewerbetreibender registrieren. Sie erhalten dann keine Umsatzsteuer auf Ihre Honorare. Als Gewerbetreibender müssen Sie sich nur registrieren, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.