18. September 2009 - 12:25 Uhr
Ich hatte viele Fotos von der Ostsee hochgeladen. Leider keines genommen. Bei dem würde ich gerne andere Meinungen hören. Es ist kein Foto mit blauem Meer, strahlende Sonne und ect. Ich habe es abends um ca. 20 Uhr fotografiert und find es gerade spannend, weil es bei dem doch relativ schwachen Wellengang viel Bewegung vermuten lässt, da die vielen Wolken in verschiedenen Höhenlagen Dynamik verleihen und der kurz angedeutete Strand mit dem dünnem Steg noch einen kleinen Fixpunkt ergibt. Was bedeutet in diesem Fall die Ablehnung auf Grund der Qualität?

Das zweite Foto zeigt ein einsames Haus an der Ostsee. Mit der Begründung der Qualität wurde es nicht angenommen. Ein Foto, das wirklich dasselbe Motiv (selbes Haus) zeigt ist allerdings im Portal zu finden. Mein Foto ist mit der Abendsonne entstanden. Ist es zu dunkel? Liegt es an dem Schild in der Mitte oder sollte es anders bearbeitet sein? Ich würde mich über Anregungen freuen…

MFG,
Densemann
4 Kommentare » | Fragen an Zoonar
29. Juli 2009 - 10:30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe heute dieses wundervolle Bild geschossen und weiß leider nicht genau wie dieses Reptil heißt, vielleicht weiß das einer der Blogleser und verrät es mir auch damit ich meine hochgeladenen Bilder passend versehen kann.
Vielen Dank dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Schnippering
12 Kommentare » | Fragen an Zoonar
29. April 2008 - 14:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Krabs
beliebte Motive unter Fotografen sind ja immer wieder Schlösser und Burgen. Vor einigen Tagen machte ich nun einige Aufnahmen vom Schloss Neuschwanstein, darunter auch einige Fotos auf dem Innenhof (keine Innenräume), allerdings ist mir die Rechtslage nicht ganz klar.
Auf der einen Seite scheint die Fotografie erlaubt zu sein, da ich keine Innenräume fotografiere, sondern nur die Außenansicht des Gebäudes, wenn auch vom Innenhof aus.
Weiter fotografiere ich von einem öffentlich, ohne Eintrittsgeld betretbaren Ort (Gehweg), der allerdings von den Schlossmauern umgeben ist.. Die Fragen, die sich mir aufdrängen lauten
1. Handelt es sich wirklich um einen öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg), von dem fotografiert werden darf?
2. Handelt es sich bei dem Grundstück der Bayrischen Schlösserverwaltung um ein privates Grundstück ? Schloss und Grund sind doch im Besitz des Freistaates Bayern und somit kein Privatgrundstück.
Darf ich oder darf ich nicht ?
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Heppe
14 Kommentare » | Fragen an Zoonar
6. April 2008 - 14:12 Uhr
Fotos von eindeutig identifizierbaren Menschen ohne Model-Release sehe ich en masse in ihrem Repertoire Oft auch mit dem Vermerk “nicht nötig”. Ich frage mich, ob es da Ausnahmen gibt, oder ob die jeweiligen Bildautoren nach dem Motto “wo kein Richter, da kein Henker” verfahren, bzw. warum diese Fotos ohne Model-Release zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Jaspert

Sehr geehrter Herr Jaspert,
Sie haben völlig Recht. Wir prüfen bei der Bildannahme zuerst nur die Bildqualität, da die Einstellungen für die Releases meist später von den Fotografen vorgenommen werden, wenn ein Bild tatsächlich akzeptiert wurde (was ja auch Sinn macht). Es gibt grundsätzlich KEINE Bilder mit deutlich erkennbaren Einzelpersonen bei denen eine Angabe “Model Release nicht nötig” zulässig wäre. Diese Fotografen spielen mit dem Feuer, da dies eine falsche Angabe ist die auch juristische Folgen haben kann. Wir haben auch schon viele angeschrieben, aber das ist ein langwieriger Prozess.
Was allerdings problemlos geht ist die Einstellung “Modell Release nicht vorhanden”. Solche Bilder sind für journalistische Berichterstattungen verwendbar, wenn es Motive vom öffentlichen Interesse oder von öffentlichen Orten sind. Man kann also nicht pauschal sagen, dass nur Fotos mit Release verkauft werden können. Daher ja auch unsere Staffelung. Gibt jemand ” MR nicht vorhanden” an, erhält der Käufer deutliche Warnhinweise, wenn er die Bilder für kommerzielle, nicht-journalistische Verwendungen nutzen will. Die Kenntnißnahme dieser Warnungen müssen AKTIV bestätigt (also nicht nur gelesen) werden und sie sollen dafür sorgen, dass diese Motive dann auch wirklich nur für journalistische Zwecke Verwendung finden.
Wer die korrekten Angaben macht, ist also auf der sicheren Seite, so lange es keine Aufnahmen in der Privatsphäre einzelner Menschen sind (beispielsweise Aufnahmen durch ein Fenster oder über einen Zaun von Menschen in ihrem Garten, sowas wäre gar nicht zulässig). Übrigens gilt das auch für Prominente. Wir erhalten immer wieder Fotos von Prominenten Personen und manche Fotografen scheinen zu denken, dass man diese ohne Release einfach kommerziell anbieten dürfte. Dies ist aber nicht der Fall. Für journalisitische Berichte sind die Fotos verwendbar, wenn es sich um öffentliche Auftritte handelt, aber eben nicht für kommerzielle.
Michael Krabs,
Zoonar GmbH
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Krabs
4 Kommentare » | Fragen an Zoonar
26. Januar 2008 - 20:24 Uhr
Ich würde gerne mal wissen wie es mit den Verkäufen steht ? Hat Zoonar als Newcomer schon einen Platz im übersättigten Photomarkt ?
Matthias Koch
23 Kommentare » | Fragen an Zoonar
26. Januar 2008 - 20:18 Uhr
Mich würde interessieren, wie die Bewertung gehandhabt wird. Einerseits wurde ein Bild mit 4 Sternen bewertet, andererseits erscheint es dann mit 2 1/2 in der Anzeige. Wie kommt das?
MfG
L. Bendix
2 Kommentare » | Fragen an Zoonar