Archiv für August 2010


Pominenter Schuss

26. August 2010 - 13:43 Uhr


Foto:
Mandoga,
Zoonar-Bildnummer: 1843959


Foto:
Mandoga,
Zoonar-Bildnummer: 1843960


Foto:
Mandoga,
Zoonar-Bildnummer: 1843961

AUF DIE PLÄTZE, FERTIG, LOS … VIP-Fotograf Mandoga zeigt Prinzessin Stephanie von Monaco beim Startschuss zum Charity Marathon No Finish Line am Hafen von Monte Carlo. Ein wenig ängstlich und mit anschließendem Ohrensausen meistert die Prinzessin jedoch alles mit Bravour.

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Bildberichterstattung über Prominente

24. August 2010 - 13:55 Uhr

“Foto: Walter Luger, Zoonar-Bildnummer: 1023002″

In einem aktuellen Beschluss hat sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Veröffentlichung von Fotos Prominenter befasst und sich hierbei mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz  des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Prominenten einerseits und der Pressefreiheit andererseits auseinanderge-setzt.

Im Wesentlichen führte das Gericht hierzu wie folgt aus:

Grundsätzlich sei der Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen ein Spielraum eingeräumt, darüber zu entscheiden, was berichtenswert sei und was nicht. Komme es jedoch zum Streitfall, so obliege es den Fachgerichten den Informationswert der Bildberichterstattung bei der Abwägung der sich widerstreitenden Interessen zu ermitteln. Jedoch sei dem Gericht eine inhaltliche Bewertung der Darstellung als wertvoll oder wertlos verwehrt. Vielmehr sei es auf die Prüfung und Feststellung begrenzt, inwieweit der Bericht einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leiste. So seien auch unterhaltende Beiträge, wie der Bericht über Prominente, vom Schutz der Pressefreiheit erfasst, da sie wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllen könnten. Andererseits sei das Schutzbedürfnis der Prominenten angesichts des technischen Fortschritts, wie  Aufnahmetechnik und allgemeine Verfügbarkeit von Daten, gestiegen. Allerdings gewährleiste das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nicht generell, dass jede visuelle Darstellung aus dem Privat- und Alltagsleben Prominenter einen Beitrag zur Meinungsbildung leiste. Vielmehr seien visuelle Bildveröffentlichungen nur insoweit gerechtfertigt, als der Allgemeinheit ansonsten Möglichkeiten der Meinungsbildung vorenthalten würden.

“Text mit freundlicher Genehmigung: Rechtsanwalt Wilhelm Schulte-Hemming, Kanzlei Brehm u.v. Moers”

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Verbot von Prominentenfotos

24. August 2010 - 13:30 Uhr

“Foto: Günter Slabihoud, Zoonar-Bildnummer: 795215″

Der Bundesgerichtshof hatte sich abermals mit Fotos Prominenter zu befassen. Zugrunde lagen Aufnahmen von Sabine Christiansen mit Ihrem jetztigem Ehemann Norbert Medus während einer privaten Reise in Paris. Die Fotos waren betitelt mit den Textbändern: „So verliebt in Paris“ und „Wetten dass sie diesen Mann bald heiratet?“.

Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei diesen Aufnahmen um erkennbar private Situationen, die von keinem allgemeinen Informationsinteresse seien. Damit griffen die Aufnahmen in den Kernbereich der Privatsphäre des Ehepaars ein. Dabei seien private Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie in der Öffentlichkeit stattfänden und die Personen der breiteren Allgemeinheit bekannt seien. Daran ändere sich auch nichts, wenn, wie vorliegend, die prominente Person durch eigene öffentliche Äußerungen bereits über Ihre neue Beziehung berichtet habe. Eine solche Selbstdarstellung gäbe der Presse nämlich nicht das Recht, private Aufnahmen von der Prominenten ohne ihre Einwilligung zu veröffentlichen.

Mit diesem Urteil setzt der BGH seine Prominenten freundliche Rechtsprechung fort, sofern kein sachliches Informationsinteresse der Allgemeinheit für die Veröffentlichung besteht.

“Text mit freundlicher Genehmigung: Rechtsanwalt Wilhelm Schulte-Hemming, Kanzlei Brehm u.v. Moers”

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