Panoramafreiheit – Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg

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Foto:  Orangerie im Schlosspark von Sanssouci in Potsdam, http://www.zoonar.de/1070923 Peter Laubegast

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat heute entschieden, dass Schlossanlagen wie Sanssouci und Co. auch gewerblich und ohne Genehmigung fotografiert werden dürfen, Fotofinder und DJV hatten mit ihrer Klage also Erfolg. Die Bildagentur Zoonar begrüßt diese Entscheidung!

Hier Details:

http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/

Einziger Haken, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wäre möglich, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Momentan jedenfalls hat die Schlösserverwaltung schlechte Karten, wenn es darum geht, Leuten zu verbieten, Fotos der Anlagen in Berlin/Brandenburg kommerziell zu nutzen. Die Bildredaktion von Zoonar wird in Kürze darüber entscheiden, ob solche Aufnahmen wieder angenommen werden. Wir werden die Entscheidung an dieser Stelle bekannt geben.

Kategorie: Allgemein 5 Kommentare »

5 Reaktionen zu “Panoramafreiheit – Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg”

  1. Gunnar

    Das ist ja gut zu wissen. danke für das einstellen im Blog.

  2. Uwe Landgraf

    Endlich mal eine gut Entscheidung

  3. Path

    Rechte werden eingeschränkt ,Journalisten bei der Süd deutschen enlassen Brender auf geheiss beim ZDF der Vertrag nicht verlängert

    Was muss noch passieren?

  4. DSL

    Nun ist es soweit. Es geht zum Bundesgerichtshof.
    Potsdam sollte der Stiftung die Gelder streichen. Solch eine Verschwendung der Stiftung haben die Steuerzahler nicht verdient. Auf dem Kommentar von Herrn Henze (Pressesprecher der Stiftung) “Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unsere Auffassung richtig ist” kann ich nur den Kopf schütteln. Zu Glück ist er Pressesprecher und kein Rechtsanwalt. Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof wie auch das OLG entscheidet.

  5. PicTrick

    Das war zu erwarten. Es geht für die Schlösserverwaltung um ne Menge Geld. Und angesichts der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage ist es auch angeraten, eine höchstrichterliche Entscheidung herbei zu führen. Wir dürfen gespannt sein…


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