Zoonar bearbeitet Fotos bis Größe A1 und darüber hinaus
Zoonar-Fotograf Gunter Kirsch konnte sich im November über eine nette Ausschüttung freuen. Für mehr als 500.- Euro verkaufte Zoonar sein Bild “Nikolausstiefel” (http://www.zoonar.de/175333) an eine Werbeagentur die daraus eine Plakatkampagne für die Schuhfirma Tamaris zur Weihnachtszeit erstellte. Die Vorarbeit dafür leistete die Zoonar-Redaktion. Zu unserem Service gehört, dass wir unseren Kunden Fotos für Überformate und Plakatgrößen retuschieren. Das querformatige Foto musste nicht nur von A4 auf A1 hochgerechnet, sondern auch noch als hochformatiger Ausschnitt ausgeliefert werden. Dafür war es nach der Interpolation wichtig, die zwangsläufig entstehenden Artefakte wieder zu entfernen. Wie das funktioniert können interessierte Fotografen in unserem Tutorial “Dianachbearbeitung mit Photoshop CS3 - Professionelle Scan-Bearbeitung” nachlesen. Sie finden es unter “Hilfe / Tutorials”.
Das Beispiel vom Nikolausstiefel macht auch deutlich, dass sich selbst in Zeiten der Mikrostocks hochpreisige Bilder verkaufen lassen und das sich Service auszahlen kann. Für die gleiche Ausschüttung in einer Mikrostockagentur hätte Herr Kirsch dieses Bild rund 1.000 mal verkaufen müssen. Wir hoffen natürlich, dass dieses Beispiel Schule macht und die Bildagentur Zoonar durch ihr Serviceangebot noch viele Fotos für Werbekampagnen verkaufen wird.
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Kategorie: Allgemein





am 30. November 2009 um 14:38 Uhr | #
Schade, dass Sie sich das Wortspiel haben entgehen lassen: “Wir hoffen natürlich, dass dieses Beispiel Schuhe macht…”
Stattdessen sollten Sie aber die Überschrift korrigieren: “Zoonar bearbeitet Fotos _mit_ Größe A1 und darüber hinaus”.
Schließlich widerspricht sich “… bis A1 und größer…”, meinen Sie nicht? Es erinnert mich an diese unseriösen Stellenangebote in den Kleinanzeigen: “Verdienen Sie bis 4.000 Euro im Monat und mehr!” Was soll das? Warum einen Höchstgrenze ziehen und dann doch mehr anbieten.
Zurück zum Thema: Das Beispiel gefällt mir gut (das Foto), zeigt es doch, mit welch einfachen Ideen man in diesem Geschäft noch etwas verdienen kann. Das macht Mut. Ich frage mich allerdings, warum die Werbeagentur das Foto nicht selbst aufgenommen hat. Den Stiefel gibt es in jedem Supermarkt mit Süßigkeiten drin.
Womit ich zu Urheberrechten komme: Diese Stiefel mag zu allgemein sein, um ihn einer Marke zuzuordnen. (Auch wenn irgendwann einmal ein Designer dieses Ding entworfen hat.) Was aber, wenn man einen Gegenstand fotografiert, der zwar kein Logo hat (evtl. Retusche), der aber dennoch unschwer eine Marke erkennen lässt? Sagen wir, eine dieser Croco-Plastiklatschen (die es inzwischen auch nachgemacht gibt) oder ein Laptop, das durch Farbe und Form eindeutig einem Hersteller zuzuordnen ist. Darf man so ein Bild anbieten? Viel Einfallsreichtum und eigene Kreativität steckt dann ja nicht in dem Bild.
Grüße,
Boris Nowack
Berlin
am 30. November 2009 um 15:23 Uhr | #
Ja, es gibt einen sogenannten Geschmacksmusterschutz (oder ähnlich), daher lehnen wir auch oft Food-Bilder ab, wenn der Cappuccino beispielsweise in einer zu markanten Tasse abgelichtet wurde. Sogar Schokoriegel und haben wir schon abgelehnt, wenn der Hersteller durch ein Muster zu leicht erkennbar ist. Auch Playmobilfiguren sind geschützt…
Auf der anderen Seite sind eher schlichte Objekte durchaus zugelassen. Schuhe akzeptieren wir, wenn sie recht neutral fotografiert wurden usw. Die Liste ließe sich lange fortführen. Siehe auch weiter unter “Fotorecht - ein erster Überblick”.
Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Auf Wunsch der Hersteller reagieren wir schnell und unbürokratisch. Es gab auch schon den Fall, dass das Stichwort “Goldmais” angemahnt wurde. Wir haben dann das Keywords entfernt, da es ein geschützter Begriff war. Der Mais selber war natürlich keiner Marke zuzuordnen…
In der Regel kontakten uns die Hersteller und bitten erstmal um eine Löschung des Bildes. Es ist also nicht so, dass es immer gleich Abmahnungen hagelt. Schwieriger wird es, wenn das Bild schon verwendet wurde. Jedoch sind auch die Werbeagenturen nicht blöd und achten ebenfalls darauf. Die Wahrscheinlichkeit das etwas passiert, ist also eher gering, da es nach der Zoonar-Bildredaktion weitere “Hürden” gibt…
am 30. November 2009 um 19:09 Uhr | #
Wow- ganz dickes Lob und herzlichen Glückwunsch!
Das zeigt mal wieder, dass sich guter Service auszahlt. Genau auf dieser Ebene haben höherpreisige Agenturen ihre Marktchance, die Penny-Stocks aus Kostengründen nicht wahrnehmen können.
Wenn bei Zoonar Lieferant und Kunde König sind, dann muss sich das nur ganz schnell rumsprechen. Dafür drück ich schon mal ganz fest beide Daumen!
Gruß Renate
am 1. Dezember 2009 um 17:09 Uhr | #
Da kann man nur gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! Erstklassiger Service!
am 7. Dezember 2009 um 22:04 Uhr | #
Toll, hier beweist sich wieder einmal die Berechtigung des Midstock!
Was ich allerdings nicht ganz nachvollziehen kann ist, dass die Werbefirma eine so drastische Interpolierung akzeptiert. Für A1 in 300ppi sind immerhin fast 70 Megapixel nötig.
Und wie kommt der Preis zustande? Der Fotograf bietet das Foto doch RF um 70,- € an. Hat sich der Preis mit der “wunderlichen Pixelvermehrung” etwa auch vervierfacht?
Aber ich gratuliere zu dem Verkauf, weiter so!
am 9. Dezember 2009 um 17:51 Uhr | #
Zoonar Lizenzen sind non-exklusiv und nur bis A2 maximal. Wer Sonderwünsche hat muss also einen Preis aushandeln. Außerdem kostet die Interpolation natürlich Geld. Mann kan solche Daten nicht einfach hochrechnen, die müssen dann manuell mittels Ebenentechnik im Photoshop nachbearbeitet werden. Wie das geht können Sie in unserem Photoshop-Tutorial zum Thema “Scan-Nachbearbeitung” nachlesen. Sie finden das Tutorial unter “Hilfe” auf der Zoonar-Startseite.