Fotos von Berliner Schlössern gelöscht

Eine wichtige Nachricht für Fotografen: Wir haben rund 300 Bilder von Berliner Schlössern und Schlossgärten gelöscht, die sich in der Verwaltung der Stiftung Preußische Schlösser Berlin befinden. Diese Bilder dürfen nicht mehr zum Kauf angeboten werden (siehe unten).

Einige Fotografen hatten bei diesen Bildern unter Property Release “nicht nötig” gesetzt. Dieses Verhalten ist riskant, denn es kann Abmahnungen zur Folge haben und bei falschen Angaben sind Fotografen direkt angreifbar. Bitte achten Sie künftig darauf ein “nicht nötig” nur bei Motiven zu setzen, die weder Logos, Markennamen, Kunstgüter, Designs, Produkte, Innenarchitektur oder vom Privatgrund aus fotografierte Bauwerke beinhalten.

Fotos, die bei den Releaseangaben weder ein ”nicht nötig” noch ein ”Property Release ist vorhanden” zugewiesen bekommen, können nur für journalistische Zwecke gekauft werden. Es handelt sich dann um sogenannte “redaktionelle Bilder”. Für die Medienberichterstattung sind Aufnahmen von Logos, Marken, Produkten, Designs, Gebäude-Fassaden, Politiker, VIPs usw. in der Regel nutzbar! Wer die Settings richtig setzt, ist also auf der sicheren Seite und bietet Fotos mit urheberrechtlich bedenklichen Inhalten nur für redaktionelle Zwecke an. Das gleiche gilt für die Model Release Abgaben.  Sie können solche Einstellungen in der Zoonar-Bildverwaltung jederzeit ändern!

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Foto: Harald Richter, Zoonar-Bildnummer 57141 

Urteil zum Brandenburger Schloss

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hatte dagegen geklagt, dass aus den Agentur-Archiven Fotos von Schlössern und Gärten heruntergeladen und zu kommerziellen Zwecken verwertet werden konnten.
Im Streit um kommerzielle Fotoaufnahmen von Potsdamer Welterbestätten wie Sanssouci hat die Schlösserstiftung vor Gericht einen Sieg errungen. Das Landgericht Potsdam gab am Freitag ihren Klagen gegen zwei Bildagenturen auf Unterlassung und Schadenersatz statt. Dessen Höhe muss noch ermittelt werden. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hatte dagegen geklagt, dass aus den Agentur-Archiven an der Stiftung vorbei Fotos von Schlössern und Gärten heruntergeladen und zu kommerziellen Zwecken verwertet werden konnten. Für Touristen-Schnappschüsse und Pressefotos gibt es laut Stiftung generell keine “Knips-Gebühr”.

Kategorie: Fotorecht 8 Kommentare »

8 Reaktionen zu “Fotos von Berliner Schlössern gelöscht”

  1. Gunnar

    Danke für die Mitteilung. Werde meine Bilder gleich einmal darauf hin überprüfen.

  2. Matthias Töpfer

    … und was hat die Stiftung Preußische Schlösser nun davon? Können die Verantwortlichen nun besser schlafen? Wäre es nicht ehrlicher, man würde das Fotografieren generell verbieten und auf jede Kamera beim Kauf eine Rechtsmittelabgabe erheben? Die kann dann direkt an die Rechtsanwälte und Besitzer von Sehenswürdigkeiten ausbezahlt werden. :-) )

  3. Ariane Lohmar

    Soweit ich weiß, betrifft dieses Urteil nur die Bauwerke und Gärten, die innerhalb der Grundstücke fotografiert wurden – also nicht von öffentlichem Grund aus.

    Ich habe mal eine ziemliche Litanei mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hinter mich gebracht, da stand ich bei einem Foto auf der untersten Stufe des Alten Museums… Letzten Endes habe ich darauf verzichtet, die Aufnahmen zu veröffentlichen, da die sich fürchterlich angestellt haben. Übrigens muss man – will man ein Foto veröffentlichen – dieses dem hauseigenen Archiv zur Verfügung stellen, und das auch noch kostenfrei.
    Ich sage jetzt mal nichts…. :-)

  4. peregrine

    Sehr geehrter Herr Krabs,

    die Sanssouci-Affäre schwelt ja jetzt schon geraume Zeit. Natürlich bin ich da voll auf Ihrer Seite, wenn Sie Schaden von Ihrer Agentur und Ihren Kunden abwenden wollen. Aber ich habe ein bischen den Eindruck, daß Ihre Auslegung des Sachverhalts doch sehr streng ist. Von meinen Bildern hat es wohl einmal die Glienicker Brücke sowie eine Innenstadtaufnahme des Bauplatzes Neuer Landtag erwischt. Meiner Kenntnis nach ging der Streit nur über Schlösser der Kulturstiftung, insbesondere über Aufnahmen im Schloßpark Sanssouci. Im Innenstadtbereich jedoch – und hierzu habe ich sogar eine (email-)Aussage der Potsdamer Stadtverwaltung – ist Fotografieren erlaubt und erwünscht.

    Ich bitte Sie, Ihr Vorgehen dahingehend nochmal zu überprüfen. Auch fände ich es als Bilderlieferant schön, wenn Löschungen nicht kommentarlos (von der Blog-Seite mal abgesehen) erfolgen und zumindest eine kurze Email zu dem Thema an Betroffene versendet wird.

    Mit besten Grüßen

    p.

  5. michaelkrabs

    Kann ich gut verstehen, aber das hätte zu viel Zeit gekostet. wir haben für solche Fälle leider keine Auto-Benachrichtigung. Und ich kann mich derzeit nicht eingehend mit dem Thema beschäftigen. Wir arbeiten gerade an zu vielen “Fronten” gleichzeitig (Sie erfahren bald weshalb).

    Was die Rechtslage angeht, so möchte ich kein Risiko eingehen. Ich weiß von Agenturen die fünstellige Schadenersatzsummen begleichen dürfen. Das möchte ich für Zoonar gerne vermeiden. Ich kann auch selber gar nicht sortieren, welche Bilder wo geschossen wurden. Das übersteigt meine Möglichkeiten momentan. Deshalb wurden erstmal alle Bilder pauschal entfernt.

    Sicher nicht die eleganteste Lösung. Ich kann Ihren Unmut also verstehen…

  6. Manfred Grebler

    Der Vollständigkeit halber (für alle die es persönlich interessiert) kann man noch dazu sagen, daß das Urteil NICHT rechtskräftig ist. Letzlich wird das wohl – auch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung – alle Instanzen bis zum BGH durchlaufen.

  7. Melanie Vollmert

    Hallo,
    zu dem Thema gibt es einen Apell “Pro Panoramafreiheit”.
    Hier der Link, für die jenigen, die sich eintragen möchten.

    http://www.pro-panoramafreiheit.de/2008/04/30/unterstuetzen-sie-den-appell-pro-panoramafreiheit/

    LG Melanie

  8. Ostseefoto

    Leider ist es so, das dieses Urteil nicht nur Auswikungen auf die Berliner Schlösser hat, sondern z.B. auch auf die Sächsichen Schlösser und Burgen. Da gibt es einen ähnlichen Verein, der nur auf das Urteil gewartet hat. Haben auch schon Maßnahmen angekündigt, was auch immer das bedeuten mag …


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