Fotos von Berliner Schlössern gelöscht

Eine wichtige Nachricht für Fotografen: Wir haben rund 300 Bilder von Berliner Schlössern und Schlossgärten gelöscht, die sich in der Verwaltung der Stiftung Preußische Schlösser Berlin befinden. Diese Bilder dürfen nicht mehr zum Kauf angeboten werden (siehe unten).

Einige Fotografen hatten bei diesen Bildern unter Property Release “nicht nötig” gesetzt. Dieses Verhalten ist riskant, denn es kann Abmahnungen zur Folge haben und bei falschen Angaben sind Fotografen direkt angreifbar. Bitte achten Sie künftig darauf ein “nicht nötig” nur bei Motiven zu setzen, die weder Logos, Markennamen, Kunstgüter, Designs, Produkte, Innenarchitektur oder vom Privatgrund aus fotografierte Bauwerke beinhalten.

Fotos, die bei den Releaseangaben weder ein ”nicht nötig” noch ein ”Property Release ist vorhanden” zugewiesen bekommen, können nur für journalistische Zwecke gekauft werden. Es handelt sich dann um sogenannte “redaktionelle Bilder”. Für die Medienberichterstattung sind Aufnahmen von Logos, Marken, Produkten, Designs, Gebäude-Fassaden, Politiker, VIPs usw. in der Regel nutzbar! Wer die Settings richtig setzt, ist also auf der sicheren Seite und bietet Fotos mit urheberrechtlich bedenklichen Inhalten nur für redaktionelle Zwecke an. Das gleiche gilt für die Model Release Abgaben.  Sie können solche Einstellungen in der Zoonar-Bildverwaltung jederzeit ändern!

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Foto: Harald Richter, Zoonar-Bildnummer 57141 

Urteil zum Brandenburger Schloss

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hatte dagegen geklagt, dass aus den Agentur-Archiven Fotos von Schlössern und Gärten heruntergeladen und zu kommerziellen Zwecken verwertet werden konnten.
Im Streit um kommerzielle Fotoaufnahmen von Potsdamer Welterbestätten wie Sanssouci hat die Schlösserstiftung vor Gericht einen Sieg errungen. Das Landgericht Potsdam gab am Freitag ihren Klagen gegen zwei Bildagenturen auf Unterlassung und Schadenersatz statt. Dessen Höhe muss noch ermittelt werden. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hatte dagegen geklagt, dass aus den Agentur-Archiven an der Stiftung vorbei Fotos von Schlössern und Gärten heruntergeladen und zu kommerziellen Zwecken verwertet werden konnten. Für Touristen-Schnappschüsse und Pressefotos gibt es laut Stiftung generell keine “Knips-Gebühr”.

Kategorie: Fotorecht 11 Kommentare »

11 Reaktionen zu “Fotos von Berliner Schlössern gelöscht”

  1. Gunnar

    Danke für die Mitteilung. Werde meine Bilder gleich einmal darauf hin überprüfen.

  2. Matthias Töpfer

    … und was hat die Stiftung Preußische Schlösser nun davon? Können die Verantwortlichen nun besser schlafen? Wäre es nicht ehrlicher, man würde das Fotografieren generell verbieten und auf jede Kamera beim Kauf eine Rechtsmittelabgabe erheben? Die kann dann direkt an die Rechtsanwälte und Besitzer von Sehenswürdigkeiten ausbezahlt werden. :-) )

  3. Ariane Lohmar

    Soweit ich weiß, betrifft dieses Urteil nur die Bauwerke und Gärten, die innerhalb der Grundstücke fotografiert wurden – also nicht von öffentlichem Grund aus.

    Ich habe mal eine ziemliche Litanei mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hinter mich gebracht, da stand ich bei einem Foto auf der untersten Stufe des Alten Museums… Letzten Endes habe ich darauf verzichtet, die Aufnahmen zu veröffentlichen, da die sich fürchterlich angestellt haben. Übrigens muss man – will man ein Foto veröffentlichen – dieses dem hauseigenen Archiv zur Verfügung stellen, und das auch noch kostenfrei.
    Ich sage jetzt mal nichts…. :-)

  4. peregrine

    Sehr geehrter Herr Krabs,

    die Sanssouci-Affäre schwelt ja jetzt schon geraume Zeit. Natürlich bin ich da voll auf Ihrer Seite, wenn Sie Schaden von Ihrer Agentur und Ihren Kunden abwenden wollen. Aber ich habe ein bischen den Eindruck, daß Ihre Auslegung des Sachverhalts doch sehr streng ist. Von meinen Bildern hat es wohl einmal die Glienicker Brücke sowie eine Innenstadtaufnahme des Bauplatzes Neuer Landtag erwischt. Meiner Kenntnis nach ging der Streit nur über Schlösser der Kulturstiftung, insbesondere über Aufnahmen im Schloßpark Sanssouci. Im Innenstadtbereich jedoch – und hierzu habe ich sogar eine (email-)Aussage der Potsdamer Stadtverwaltung – ist Fotografieren erlaubt und erwünscht.

    Ich bitte Sie, Ihr Vorgehen dahingehend nochmal zu überprüfen. Auch fände ich es als Bilderlieferant schön, wenn Löschungen nicht kommentarlos (von der Blog-Seite mal abgesehen) erfolgen und zumindest eine kurze Email zu dem Thema an Betroffene versendet wird.

    Mit besten Grüßen

    p.

  5. michaelkrabs

    Kann ich gut verstehen, aber das hätte zu viel Zeit gekostet. wir haben für solche Fälle leider keine Auto-Benachrichtigung. Und ich kann mich derzeit nicht eingehend mit dem Thema beschäftigen. Wir arbeiten gerade an zu vielen “Fronten” gleichzeitig (Sie erfahren bald weshalb).

    Was die Rechtslage angeht, so möchte ich kein Risiko eingehen. Ich weiß von Agenturen die fünstellige Schadenersatzsummen begleichen dürfen. Das möchte ich für Zoonar gerne vermeiden. Ich kann auch selber gar nicht sortieren, welche Bilder wo geschossen wurden. Das übersteigt meine Möglichkeiten momentan. Deshalb wurden erstmal alle Bilder pauschal entfernt.

    Sicher nicht die eleganteste Lösung. Ich kann Ihren Unmut also verstehen…

  6. Manfred Grebler

    Der Vollständigkeit halber (für alle die es persönlich interessiert) kann man noch dazu sagen, daß das Urteil NICHT rechtskräftig ist. Letzlich wird das wohl – auch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung – alle Instanzen bis zum BGH durchlaufen.

  7. Melanie Vollmert

    Hallo,
    zu dem Thema gibt es einen Apell “Pro Panoramafreiheit”.
    Hier der Link, für die jenigen, die sich eintragen möchten.

    http://www.pro-panoramafreiheit.de/2008/04/30/unterstuetzen-sie-den-appell-pro-panoramafreiheit/

    LG Melanie

  8. Ostseefoto

    Leider ist es so, das dieses Urteil nicht nur Auswikungen auf die Berliner Schlösser hat, sondern z.B. auch auf die Sächsichen Schlösser und Burgen. Da gibt es einen ähnlichen Verein, der nur auf das Urteil gewartet hat. Haben auch schon Maßnahmen angekündigt, was auch immer das bedeuten mag …

  9. Peter

    Die die primär monetär motivierten Auffassungen der Stiftung offenbaren ein recht seltsames Verständnis über ihren eigenen Daseinszweck und den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen an den Schlössern einerseits – hier fühlt sich ein bloßer Hausverwalter als Eigentümer und gebärdet sich als solcher – als auch von geltendem Recht andererseits.

    Daß so etwas beim BGH nicht auf ungeteilte Gegenliebe stößt, durfte schon der Württembergische Fußballverband mit seinen Schnellschüssen gegen die Hartplatzhelden erfahren, infolge derer er sich vermutlich von vornherein ungewollt beim BGH wieder fand, nachdem er nur einen unliebsamen Konkurennten bei der Vermarktung minderwertigen Videomaterials mittels kostenpflichtiger Abmahnung aus dem Felde schlagen wollte und dieser sich wider Erwartung nicht davon beeindrucken ließ. Wenigstens der zu erwartende Kostentragungsbeschluß hat wohl – auf dem von Zoonar zurückgewiesenen Bild offensichtlich – den Verantwortlichen die Stimmung verdorben. Ich habe noch nie einen so um den heißen Brei herumtanzenden Anwalt gesehen wie den, der dann kraft seiner Zulassung beim BGH diese Gurke angetragen bekam. Der BGH weigerte sich ganz einfach, sich vor den Karren des Verbandes spannen zu lassen. Wenn dieser will, daß im Netz keine Videosequenzen auftauchen, dann kann er schließlich kraft des Hausrechts seiner Mitgliedsvereine den Zuschauern das Filmen verbieten lassen. Freilich ist das mit Arbeit verbunden, aber man wehre den Anfängen: morgen kommt vielleicht jemand und bittet den BGH, seinen Bäcker um die Ecke zur Freihauslieferung zu verpflichten, wenn es regnet.

    Man kann vermuten, daß die Kammer ihre Meinung bis zum 03. Dezember 2010, wenn nämlich das hier diskutierte Verfahren beim BGH in die letzte Runde geht, nicht grundlegend geändert hat. Freilich wird es dann dort weniger betretene Gesichter geben, denn im Gegensatz zum WFV verschleudert der Kläger hierbei nicht Gelder von Mitgliedsvereinen, sondern das des Steuerzahlers und das ist ja bekanntlich wohlfeil.

    Schaun wir mal. Wenn alles klappt, ist Zoonar als berichtende Plattform live dabei, wenn man denn möchte und nicht wieder wichtige Bilder der Strecke in die Tonne wirft. Es dürfte sich wieder um denselben Senat und demzufolge um denselben Sitzungssaal handeln, wo die Sonne vormittags mit voller Wucht durchs Fenster hinter der Richterbank drückt und es ohne ausgiebige Nachbearbeitung von Rohdaten kaum möglich ist, ein nur annähernd brauchbares Bild der Richterbank hinzubekommen. Bleiben als Motiv nur die Prozeßparteien und die “zu bringen” oder den Termin zu vergessen – das möchte ich Zoonar bitten sich vorher überlegen. Karlsruhe ist eben ein paar Schritte entfernt und ich hätte an dem Tag auch noch anderes zu tun.

    Peter

  10. Peter

    “Bitte achten Sie künftig darauf ein “nicht nötig” nur bei Motiven zu setzen, die weder Logos, Markennamen, Kunstgüter, Designs, Produkte, Innenarchitektur oder vom Privatgrund aus fotografierte Bauwerke beinhalten.”

    *********************************************************************************************

    … oder überlegen Sie, für welche Verwendungen Sie die Bilder freigeben. Pressefotografen machen in ihrem Leben höchst selten ein Bild, bei dem sie so etwas wie ein Model- oder ein Property-Release vorweisen können. Man bittet um Akkreditierung und erhält daraufhin die Erlaubnis, für redaktionelle – berichtende – Verwendung zu fotografieren und das wars dann. Weder Merkel noch Trichet noch die Richter des I. Zivilsenats werden jemals einen Modelvertrag unterschreiben und dazu ihren Personalausweis in die Kamera halten, noch wird jemand Bilder des BGH oder eines Stadions für alle denkbaren Verwendungen freigeben.

    Nichts desto trotz wird von einem Pressefotografen ganz selbstverständlich erwartet, daß er diese Bilder mitbringt – und bitteschön auch Close-ups von Firmen- oder Vereinslogos sowie Hinweisschildern an Gebäuden. Und gerade diese sind für ein redaktionelles Stockarchiv von großer Bedeutung. Niemand illustriert ein Bericht über die Lufthansa AG mit irgendeinem Flieger oder gar einem, auf dem Kranich und Schriftzug weggestempelt wurden.

  11. Nicolas Peucelle

    Die Geldgierde der Schloesser Stiftung vergiftet vielen fleissigen Kuenstlern die Atmosphaere des freischaffenden Menschen.Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 uebernahm als “Eigentum des Deutschen Volkes”, bzw der Preussischen Buerger eine Demokratie die Verantwortung fuer diese Schaetze.Von einem “Geldverdienen” am Fotografen war auch wie zuvor in der Monarchie damals niemals die Rede! Im Gegenteil war das Fotografieren erlaubt, gefoerdert, kommerziell oder nur privat, kostenlos. Sei es zur Selbstdarstellung der Monarchen, derer Werke, der Dynastie oder einfach zur Darstellung der Schoenheit Deutschlands durch Kunstwerke und Parkananlagen nachdem die Republik erstand. Dann kommt so eine “kapitalistisch” orientierte Stiftung ganz frecher Art daher,.. mit ihren monopolistischen Museumsshops und einer Haus-Fotoagentur hinter denen sich ganz private Zulieferer verbergen die natuerlich gewissen Leuten riesige Verdienste “privat” ermoeglichen..(wer beliefert hier und wer nicht, das ist die Frage..Ausschreibungen?) und spielt obendrein hinterhaeltig die Rolle des “armen Arbeiters” nur im Dienste des Volkes… Das Volk das natuerlich dieser Stiftung jedes Jahr Geld aus der Staatskasse schenkt damit die ueberhaupt funktionieren koennen. Das Volk ist aber hier die Hauptsache: u.a. das arbeitende Volk (die boesen “Kommerziellen” und eben die Fotografen und die Kuenstler die neue Werte schaffen die u.a. Steuergelder fuer die Staatskasse erzeugen, je mehr desto besser! Mehr kommerzielle Produktion bringt mehr Steuern und ermoeglicht mehr Zuschuesse an die Stiftung (die auf jden Fall notwendig sind). Nur eine Frage der Buchfuehrung im Etat des Staates. Nicht die laecherliche, diktatorische kleinkarierte “negative Planwirtschaft” der Stiftung, mit dem noch zu schaffenden “Spionier Dienst” der Weltweit agieren muss um Gerichtsverfahren anzukurbeln, wird die Anlagen beruehmter und beliebter machen. Der freischaffende Buerger, privat oder auch kommerziel macht so etwas ganz einfach.. und kostenfrei!. Seit der Monarchie lebte eine ganze Bevoelkerung(wieder “niedertraechtige Kommerzielle”) von den “Nebenprodukten” der Schloesserwelt. Der Kommerzielle Fotograf der ja sowieso Steuern irgendwie zahlt, (besonders wenn seine Produkte gut und erfolgreich sind), oder mit seiner ganz originellen eigenartigen Kreativitaet den Kunstwerken noch mehr Ruhm verleihen wird.. sei es in einer Agentur in Japan oder am Ende der Welt, dieser Menschenschlag ist der Grundstock der Marktwirtschaft der prioritaer “geschuetzt” zu sein hat. Nicht die Geldgierigen Diktatoren in der Stiftung, die ja nur Angestellte, Diener des Volkes und aller Besucher zu sein haben. Diese sind lediglich dazu da die Gelder die der Staat Ihnen gibt sinnvoll auszugeben, Verfall der Bauten zu verhindern und positive, effektive Ideen beizusteuern wie der Schatz auf den sie zu wachen haben noch mehr Freude dem Volk und der Menschheit bereiten kann.. Und keinen Cent sollten sie ausgeben fuer gemeine Gerichtsverfahren gegen meist muehsam arbeitende, kreative, immer Praesente , weltweit agierene Fotografen.Wenn ein Japaner in Sanssouci ein Bild macht, und das 1 Woche spaeter in Tokio vermarket wird, dann 100 Japaner dazu bringt Potsdam zu besichtigen, Eintritt in die Schloesser zu zahlen und vieles andere.. dann ist das gute an der freischaffenden unbehinderten kommerziellen Fotografie im Schloesserbereich offensichtlich. Das ist unsere Freiheit! Kaiser Wilhelm hat auch keine Gelder fuer Fotos der Schloesser verlangt, Weimar auch nicht und bei der DDR war es auch nicht anders obwohl dort Sozialismus herrschte der dann andersherum dem kommerziellen Gewerbe Restriktionen auferlegte die heute auch nicht akzeptiert werden. Das die Stiftung eigentlich gar nicht ein “Eigentuemer” in eigener Sache sein darf, wie eine Privatperson es ist, kommt obendrein noch zur Frechheit dazu, denn nun entdecken die Buerger wie ein “Volkseigentum” zum “Privat Eigentum” einer Stiftung wird das nun kommerziell nur durch Hausinterne Spezis und ausgewaehlte Privatfirmen im Hintergrund ausgeschlachtet werden soll. Diese Stiftung ist dabei einen Kommerziellen Bereich aufzubauen der mit dem des “gemeinen” Volkes (Fotoagenturen, Internet, Buecher, Postkarten) in Konflikt geraet. Das ist ein Missbrauch der Idee des “Volkseigentums” und der Stiftung.. Die Haus Agentur der Stiftung hat gefaelligst in Konkurenz mit den Agenturen Weltweit zu sein, ohne jegliches Privileg. (Aufnahmen der Innenraeume als Monopol der Stiftung sind schon Privileg genug). Allein die Qualitaet der Fotos etc hat ins Gewicht zu fallen. Im Extrem Fall :Wenn andere Agenturen, weltweit viel besser die Bilder der Schloesser verbreiten, dann sollte das auch zur Abschaffung der kleinlichen Hausagentur der Stiftung fuehren. Da diese unnuetzen Aerger weltweit verursacht, und obendrein Gelder verbraucht die dann fuer dringende Restaurationsarbeiten fehlen.


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