Model Release
Fotos von eindeutig identifizierbaren Menschen ohne Model-Release sehe ich en masse in ihrem Repertoire Oft auch mit dem Vermerk “nicht nötig”. Ich frage mich, ob es da Ausnahmen gibt, oder ob die jeweiligen Bildautoren nach dem Motto “wo kein Richter, da kein Henker” verfahren, bzw. warum diese Fotos ohne Model-Release zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Jaspert
Sehr geehrter Herr Jaspert,
Sie haben völlig Recht. Wir prüfen bei der Bildannahme zuerst nur die Bildqualität, da die Einstellungen für die Releases meist später von den Fotografen vorgenommen werden, wenn ein Bild tatsächlich akzeptiert wurde (was ja auch Sinn macht). Es gibt grundsätzlich KEINE Bilder mit deutlich erkennbaren Einzelpersonen bei denen eine Angabe “Model Release nicht nötig” zulässig wäre. Diese Fotografen spielen mit dem Feuer, da dies eine falsche Angabe ist die auch juristische Folgen haben kann. Wir haben auch schon viele angeschrieben, aber das ist ein langwieriger Prozess.
Was allerdings problemlos geht ist die Einstellung “Modell Release nicht vorhanden”. Solche Bilder sind für journalistische Berichterstattungen verwendbar, wenn es Motive vom öffentlichen Interesse oder von öffentlichen Orten sind. Man kann also nicht pauschal sagen, dass nur Fotos mit Release verkauft werden können. Daher ja auch unsere Staffelung. Gibt jemand ” MR nicht vorhanden” an, erhält der Käufer deutliche Warnhinweise, wenn er die Bilder für kommerzielle, nicht-journalistische Verwendungen nutzen will. Die Kenntnißnahme dieser Warnungen müssen AKTIV bestätigt (also nicht nur gelesen) werden und sie sollen dafür sorgen, dass diese Motive dann auch wirklich nur für journalistische Zwecke Verwendung finden.
Wer die korrekten Angaben macht, ist also auf der sicheren Seite, so lange es keine Aufnahmen in der Privatsphäre einzelner Menschen sind (beispielsweise Aufnahmen durch ein Fenster oder über einen Zaun von Menschen in ihrem Garten, sowas wäre gar nicht zulässig). Übrigens gilt das auch für Prominente. Wir erhalten immer wieder Fotos von Prominenten Personen und manche Fotografen scheinen zu denken, dass man diese ohne Release einfach kommerziell anbieten dürfte. Dies ist aber nicht der Fall. Für journalisitische Berichte sind die Fotos verwendbar, wenn es sich um öffentliche Auftritte handelt, aber eben nicht für kommerzielle.
Michael Krabs,
Zoonar GmbH
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Krabs
Kategorie: Fragen an Zoonar 6 Kommentare »



am 6. April 2008 um 15:25 Uhr | #
Leider ist es so, dass sich häufig viele Amateurfotografen den möglichen Folgen nicht bewusst sind – einfach weil sie es nicht wissen. Es soll aber auch Profis geben, die sich nicht darum kümmern – wo kein Kläger, da keine Strafe. Da wird fotografiert, was vor die Linse kommt, egal, ob ein Model- oder Property-Release notwendig ist. Es ist – zugegeben – auch für einen Profi immer ein schwieriges Feld. Aber zumindest, wenn Personen abgebildet sind sollte *jeder* schon einmal etwas vom “Recht am eigenen Bild” gehört haben. Beispiele aus der Welt der Prominenz gibt es da zur Genüge.
Hier ist aber auch die Agentur gefragt, denn wenn die Bilder erst alleine nach Qualität beurteilt werden und der Fotograf anschliessend erst die Angabe machen muss, ob das Modellrelease vorhanden ist, ist das meiner Meinung nach zu spät.
Besser wäre es, wenn ein Personenbild nach Sichtung intern gesperrt wir und erst nach Bearbeitung durch den Fotografen endgültig frei gegeben wird. Ähnlich ist es ja auch mit Bildern ohne Schlagwörtern. Diese werden ja auch nach einer gewissen Zeit aus dem Archiv gelöscht, wenn der Fotograf die Verschlagwortung nicht vorgenommen hat.
am 21. Januar 2009 um 17:22 Uhr | #
Hallo Herr Krabs!
Wie sieht die rechtliche Situation bei Aufnahmen von Sportlichen Ereignissen aus? Als Beispiel: Ich habe beim Hamburger Galopp Derby einige sehr gut gelungene Aufnahmen von den Reitern (vorm Zieleinlauf) auf der Bahn machen können. Kann ich die Bilder hier ohne Bauchschmerzen verkaufen? Benötige ich für solche Ereignisse auch einen MR Vertrag? Gilt das dann auch für Ereignisse wie den Hamburger Marathon oder andere Sportliche Ereignisse?
Mit freundlichen Grüßen,
Sönke Goth
am 21. Januar 2009 um 17:28 Uhr | #
Sie brauchen vor allem einen Property Release der Rennbahn, da es sich hier um ein Privatgrundstück handelt. Sonst dürfen Sie dort gar nicht fotografieren. Wenn diese vorliegt oder das Fotografieren dort ausdrücklich erlaubt ist, können Sie die Bilder für redaktionelle Zwecke (Editorial) auf jeden Fall anbieten.
Dafür müssen Sie nur unter Model Release angeben “Model release nicht vorhanden”. Das Bild kann dann nur noch für redaktionelle zwecke verwendet werden.
Wenn die Gesichter der Menschen, in diesem Fall die Reiter kaum zu erkennen sind oder sehr viele auf dem Bild sind, so dass einzelne Personen nur “Beiwerk” sind, kann das Bild u.U. auch für werbliche Zwecke genutzt werden. Dabei helfen wir aber. Wir prüfen solche Bilder vor dem Verkauf.
am 21. Januar 2009 um 17:46 Uhr | #
Ok, vielen Dank! So schnell habe ich mit einer Antwort garnicht gerechnet!
am 12. Januar 2011 um 13:34 Uhr | #
Hallo,
wie verhält es sich bei Familienfotos – des Ehepartners oder der eigenen Kinder? Ist dazu ein ModelRelease o.ä. nötig oder wie läuft sowas. Man könnte ja irgendwelche Kinder fotografieren und behaupten, es wären die eigenen, oder?!
Gruss
Andreas
am 15. Januar 2011 um 19:58 Uhr | #
Wenn auch spät, aber für gelegentliche Mitleser:
Es steht zu befürchten, daß die Sportveranstalter mit dem Begriff “Property-Release” nicht viel anfangen kännen und stattdessen die Anfrage nach einer “Akkreditierung” erwarten. Hilfreich bei einer solchen Anfrage ist ein Presseausweis, den vom DVPJ (dvpj.org) auch nebenberuflich arbeitende Journalisten bekommen, sowie eine zündende Antwort auf die gelegentlich auftauchende Frage, für wen man arbeitet. Dafür bekommt man, sofern es sich nicht gerade um Spiele der DFL oder der DEL handelt und man den Veranstalter von der Ernsthaftigkeit seines Ansinnens überzeugen konnte, möglicherweise eine zum Fotografieren besser geeignete Position, als die vom Zuschauerrang.
Davon ist das Bild freilich noch nicht verkauft, was ja die eigentliche Anfrage war. Dazu ist es wichtig, die Agentur mehrere Tage vorher vom Vorhaben zu informieren, damit diese bei interessierten Sportredaktionen um eventuelles Interesse vorfühlen kann (Sportseiten werden vorweg verplant). Im Erfolgsfall ist das dann nicht nur quasi ein Vertrag und man sollte daher tunlichst dafür sorgen, daß die Redaktion auch pünktlich (!) bekommt, was vereinbart wurde. Ansonsten sind Sportbilder zwar auch im Nachgang prinzipiell noch verkäuflich, die Chancen sinken aber beträchtlich, sobald die aktuelle Berichterstattung durch ist. Zudem werden “Nachdreher” auch deutlich schlechter bezahlt.