Property Release

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne würde ich Innenaufnahmen von Kapellen einstellen. In diesen Befinden sich lebensgroße Terrakottafiguren und illusionistische Fresken. Die Kappellen sind freizugänglich und von außen kann ich durchs Fenster hinein fotografieren. Können Sie mir eventuell Auskunft darüber geben ob ich solche Aufnahmen aus rechtlicher Sicht veröffentlichen darf.

Mit freundlichen Grüßen
M. Jung

katharinenkirche_oppenheim1.jpg

Hallo Herr Jung,
sie dürfen solche Bilder bei Zoonar zum Verkauf anbieten, allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie die Option “Property Release nicht vorhanden” aktivieren. Nur dann gibt es entsprechende Warnmeldungen für Käufer im kommerziellen Bereich und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Es wäre aber besser, wenn Sie vorher um Erlaubnis fragen würden. Das erspart Ihnen und uns u.U. eine Menge Ärger, denn solche Aufnahmen sind jouristisch immer kritisch zu sehen.

Grundsätzlich sind solche Aufnahmen ebenso wie die Logos von Firmen für journalistische Berichte verwendbar aber nicht für kommerzielle. Die Warnmeldungen durch die Optionen die Sie als Fotograf bei den Releases setzen sorgen dafür, dass die Bilder auch nur für solche Zwecke gekauft werden können. Wir halten es zudem so, dass wir Bilder sofort ohne Diskussion löschen würden, wenn sich Eigentümer – in diesem Fall die Kirche – beschweren würden.  Wirt tun dies ungeachtet dessen, ob wir die Bilder anbieten dürfen oder nicht, um Ärger und Stress für Sie, uns und die Betroffenen zu vermeiden und weil wir mit unserem Bildangebot niemanden schaden oder verärgern wollen. Das gleiche gilt auch für Personen. Das ist zwar noch nie vorgekommen, aber es wird sicher irgendwan mal der Fall sein.

Grundsätzlich ist zu Aufnahmen im Property Release Bereich noch zu sagen, dass Innenaufnahmedn von Gebäude IMMER kritisch zu sehen sind. Egal ob Museum, Tierpark, Bürohaus oder Kirche – ohne Property Release können Sie damit nicht viel verdienen, weil die Bilder für sämtliche kommerzielle Zwecke nicht angeboten werden dürfen. Ähnliches gilt für Warenzeichen, Logos oder geschützte Designs.

Hoffe damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Krabs

Kategorie: Fotografen-Tips Ein Kommentar »

Eine Reaktion zu “Property Release”

  1. Renate Krafft

    Oh, da würde ich auf jeden Fall bei der jeweiligen Kirchenverwaltung nachfragen. Das Problem habe ich nämlich konkret bei den Hamburger Kirchen.
    In St. Jacobi ist das Fotografieren uneingeschränkt erlaubt, eine mögliche Verwertung muß aber konkret erfragt werden. Im Michel ist noch nicht mal das Fotografieren erlaubt. Dort steht schon im Eingang ein großes Schild mit einem entsprechenden Verbot, das nicht zu übersehen ist.
    Von außen hinein fotografieren ist zwar eine Alternative, aber schwer um zu setzen (Lichtsituation!). Bereits beim Einsatz von entsprechenden Teleobjektiven tritt die Panoramafreiheit wieder außer Kraft und man begibt sich in eine rechtliche Grauzone.
    Meine persönliche Einstellung: Entweder PR oder redaktionell, vorausgesetzt, das Fotografieren selbst ist erlaubt.

    Liebe Grüße Renate


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