29. April 2008 - 14:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Krabs
beliebte Motive unter Fotografen sind ja immer wieder Schlösser und Burgen. Vor einigen Tagen machte ich nun einige Aufnahmen vom Schloss Neuschwanstein, darunter auch einige Fotos auf dem Innenhof (keine Innenräume), allerdings ist mir die Rechtslage nicht ganz klar.
Auf der einen Seite scheint die Fotografie erlaubt zu sein, da ich keine Innenräume fotografiere, sondern nur die Außenansicht des Gebäudes, wenn auch vom Innenhof aus.
Weiter fotografiere ich von einem öffentlich, ohne Eintrittsgeld betretbaren Ort (Gehweg), der allerdings von den Schlossmauern umgeben ist.. Die Fragen, die sich mir aufdrängen lauten
1. Handelt es sich wirklich um einen öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg), von dem fotografiert werden darf?
2. Handelt es sich bei dem Grundstück der Bayrischen Schlösserverwaltung um ein privates Grundstück ? Schloss und Grund sind doch im Besitz des Freistaates Bayern und somit kein Privatgrundstück.
Darf ich oder darf ich nicht ?
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Heppe
14 Kommentare » | Fragen an Zoonar
29. April 2008 - 14:28 Uhr
Hallo Herr Krabs,
ich weiß nicht, ob meine Anfrage in Ihren Blog paßt, aber ich versuchs mal: Ich habe ein Foto eines Zierstrauches (beiliegend), den ich nicht bestimmen kann und den ich außer in meinem Garten (da stand er schon, als ich einzog) noch nirgends gesehen habe. Er blüht momentan. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Liebe Grüße,
Johanna Mühlbauer
3 Kommentare » | Allgemein
22. April 2008 - 20:29 Uhr

Herr Krabs,
Ich moechte gerne das angehaengte Bild besprechen, es wuerde mir sehr helfen genauer zu wissen warum es abgelehnt wurde
Mit freundlichen Grüßen,
Armin Dahm
2 Kommentare » | Warum wurde mein Bild abgelehnt?
9. April 2008 - 09:53 Uhr

Die Fotoagentur Zoonar hat eine neue Landing-Page erstellt, mit der Bildsucher geworben werden sollen. Fotografen die sich am Marketing beteiligen wollen, können diese Landing-Page auch gerne mit eigenen Online-Projekten verlinken. Der Link hier lautet:
http://www.zoonar.de/landing/
5 Kommentare » | Allgemein
8. April 2008 - 09:13 Uhr

Die Zoonar GmbH hat Ihre Webseite komplett überarbeitet. Innerhalb von vier Wochen wurden rund 500 Templates vereinfacht und optimiert. Hierbei flossen zahlreiche Verbesserungsvorschläge von Fotografen und Kunden ein. Die Zoonar-Datenbank ist durch die Optimierung jetzt klarer geglieder, leichter Erweiterbar sowie Kunden- und Google-Freundlicher.
Paul Watzlaw und Michael Krabs, Geschäftsführer der Zoonar GmbH, kündigten an, dass weitere Verbesserungen und Features in den nächsten Monaten geplant sind. Anschließend will die junge Agentur verstärkt Kundenmarketing betreiben.
7 Kommentare » | Allgemein
6. April 2008 - 14:22 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne würde ich Innenaufnahmen von Kapellen einstellen. In diesen Befinden sich lebensgroße Terrakottafiguren und illusionistische Fresken. Die Kappellen sind freizugänglich und von außen kann ich durchs Fenster hinein fotografieren. Können Sie mir eventuell Auskunft darüber geben ob ich solche Aufnahmen aus rechtlicher Sicht veröffentlichen darf.
Mit freundlichen Grüßen
M. Jung

Hallo Herr Jung,
sie dürfen solche Bilder bei Zoonar zum Verkauf anbieten, allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie die Option “Property Release nicht vorhanden” aktivieren. Nur dann gibt es entsprechende Warnmeldungen für Käufer im kommerziellen Bereich und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Es wäre aber besser, wenn Sie vorher um Erlaubnis fragen würden. Das erspart Ihnen und uns u.U. eine Menge Ärger, denn solche Aufnahmen sind jouristisch immer kritisch zu sehen.
Grundsätzlich sind solche Aufnahmen ebenso wie die Logos von Firmen für journalistische Berichte verwendbar aber nicht für kommerzielle. Die Warnmeldungen durch die Optionen die Sie als Fotograf bei den Releases setzen sorgen dafür, dass die Bilder auch nur für solche Zwecke gekauft werden können. Wir halten es zudem so, dass wir Bilder sofort ohne Diskussion löschen würden, wenn sich Eigentümer - in diesem Fall die Kirche - beschweren würden. Wirt tun dies ungeachtet dessen, ob wir die Bilder anbieten dürfen oder nicht, um Ärger und Stress für Sie, uns und die Betroffenen zu vermeiden und weil wir mit unserem Bildangebot niemanden schaden oder verärgern wollen. Das gleiche gilt auch für Personen. Das ist zwar noch nie vorgekommen, aber es wird sicher irgendwan mal der Fall sein.
Grundsätzlich ist zu Aufnahmen im Property Release Bereich noch zu sagen, dass Innenaufnahmedn von Gebäude IMMER kritisch zu sehen sind. Egal ob Museum, Tierpark, Bürohaus oder Kirche - ohne Property Release können Sie damit nicht viel verdienen, weil die Bilder für sämtliche kommerzielle Zwecke nicht angeboten werden dürfen. Ähnliches gilt für Warenzeichen, Logos oder geschützte Designs.
Hoffe damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Krabs
1 Kommentar » | Fotografen-Tips
6. April 2008 - 14:12 Uhr
Fotos von eindeutig identifizierbaren Menschen ohne Model-Release sehe ich en masse in ihrem Repertoire Oft auch mit dem Vermerk “nicht nötig”. Ich frage mich, ob es da Ausnahmen gibt, oder ob die jeweiligen Bildautoren nach dem Motto “wo kein Richter, da kein Henker” verfahren, bzw. warum diese Fotos ohne Model-Release zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Jaspert

Sehr geehrter Herr Jaspert,
Sie haben völlig Recht. Wir prüfen bei der Bildannahme zuerst nur die Bildqualität, da die Einstellungen für die Releases meist später von den Fotografen vorgenommen werden, wenn ein Bild tatsächlich akzeptiert wurde (was ja auch Sinn macht). Es gibt grundsätzlich KEINE Bilder mit deutlich erkennbaren Einzelpersonen bei denen eine Angabe “Model Release nicht nötig” zulässig wäre. Diese Fotografen spielen mit dem Feuer, da dies eine falsche Angabe ist die auch juristische Folgen haben kann. Wir haben auch schon viele angeschrieben, aber das ist ein langwieriger Prozess.
Was allerdings problemlos geht ist die Einstellung “Modell Release nicht vorhanden”. Solche Bilder sind für journalistische Berichterstattungen verwendbar, wenn es Motive vom öffentlichen Interesse oder von öffentlichen Orten sind. Man kann also nicht pauschal sagen, dass nur Fotos mit Release verkauft werden können. Daher ja auch unsere Staffelung. Gibt jemand ” MR nicht vorhanden” an, erhält der Käufer deutliche Warnhinweise, wenn er die Bilder für kommerzielle, nicht-journalistische Verwendungen nutzen will. Die Kenntnißnahme dieser Warnungen müssen AKTIV bestätigt (also nicht nur gelesen) werden und sie sollen dafür sorgen, dass diese Motive dann auch wirklich nur für journalistische Zwecke Verwendung finden.
Wer die korrekten Angaben macht, ist also auf der sicheren Seite, so lange es keine Aufnahmen in der Privatsphäre einzelner Menschen sind (beispielsweise Aufnahmen durch ein Fenster oder über einen Zaun von Menschen in ihrem Garten, sowas wäre gar nicht zulässig). Übrigens gilt das auch für Prominente. Wir erhalten immer wieder Fotos von Prominenten Personen und manche Fotografen scheinen zu denken, dass man diese ohne Release einfach kommerziell anbieten dürfte. Dies ist aber nicht der Fall. Für journalisitische Berichte sind die Fotos verwendbar, wenn es sich um öffentliche Auftritte handelt, aber eben nicht für kommerzielle.
Michael Krabs,
Zoonar GmbH
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Krabs
4 Kommentare » | Fragen an Zoonar