Property Release

  kuppelb.jpg

User “Chaya” schreibt zu diesem Bild “Dazu braucht es einen Property Release”. Für redaktionelle Verwendungen ist zwar kein Property Release notwenig, aber der Fotograf hat in der Bildeinstellung die Funktion “nicht nötig” angekreuzt. Dies bedeutet, dass es bei einem Kauf für werbliche oder kommerzielle Zwecke keine Warnhinweise für den Kunden gibt und der Kunde der Meinung sein wird, er könne das Bild für PR und Werbung verwenden. Wir nutzen diese Diskussion daher um nochmals darauf hinzuweisen, dass bei Innenaufnahmen von Gebäuden und bei allen Aufnahmen die auf privaten Grundstücken entstehen ein Property Release vorliegen muss.

Liegt dieser nicht vor MUSS die Funktion “Property Release nicht vorhanden” markiert werden. Nur so sind Sie als Fotograf auf der sicheren Seite, da die Kunden dann beim Bildkauf für werbliche oder kommerzielle Zwecke deutliche Warnhinweise erhalten, deren Kenntnissnahme aktiv bestätigt werden muss. Wer sich diese Arbeit nicht macht, riskiert Abmahungen oder gar spätere Schadenersatzforderungen, da die Kunden keinerlei Warnhinweise erhalten. Daher nochmals unsere Bitte: Achten Sie auf eine korrekte Markierung Ihrer Bilder. Verwenden Sie die Einstellung “nicht nötig” nur bei Motiven, für die wirklich kein Property Release nötig ist. Beispielsweise Tiere, Pflanzen, öffentliche Plätze und Außenaufnahmen von öffentlichen Gebäuden, Fotos, die von öffentlichen Grundstücken aufgenommen wurden oder auch Landschaftsaufnahmen ohne Gebäude, um mal einige Beispiele zu nennen.

Kategorie: Allgemein 27 Kommentare »

27 Reaktionen zu “Property Release”

  1. Teatime

    Insbesondere bei diesem Motiv sollte es jedem nicht redaktionellen Nutzer klar sein, dass man es nicht verwenden darf. Seriöse Agenturen kennen sich mit den Releases aus und werden allein schon im Hinblick auf möglichen Ärger vorher den Fotografen kontaktieren. Und das auch, wenn angegeben ist, dass ein Release vorliegt. Lieber einmal zu viel Fragen.
    Dass das alles den Fotografen nicht davon abhalten darf, mit seinen Releases sorgfältig umzugehen, dürfte klar sein.

    Ein Problem sehe ich nur da, wo viele Amateure meinen, mit ihren Bildern mal die schnelle Mark – sorry: den schnellen Euro verdienen zu können. Die wissen dann oft gar nicht, dass es bei einigen Bildern Einschränkungen gibt.

  2. Peter Himmelhuber

    Hallo Kolleginnen und Kollegen

    Als deutscher Staatsbürger nehme ich mir das Recht ein öffentliches Gebäude zu fotografieren… und das Bild zu veröffentlichen! (ich zahle ja auch Steuern dafür)

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Himmelhuber

  3. matthi

    Als deutscher Staatsbürger nehme ich mir das Recht ein öffentliches Gebäude zu fotografieren… und das Bild zu veröffentlichen! (ich zahle ja auch Steuern dafür)

    Wenn sich jeder deutsche Staatsbürger in seiner Eigenschaft als solcher Rechte nehmen würde wie es ihm passt, nur weil er “Steuern dafür zahlt”, ginge es bald drunter und drüber.

    Mit dem gleichen Argument würden sich öffentliche Flächen in Parkplätze oder aber auch öffentliche Gebäude in Hotels “verwandeln” lassen….et. pp.

    Und da der Vergleich bestimmt hinkt, mal ein anderer Aspekt:

    Jeder Architekt hat zunächst einmal das Urheberrecht an seinem Werk, wie jeder Maler, Fotograf, Designer etc..

    Und einige bestehen halt auch auf die Bildrechte, und können sich das auch auf Grund ihres (internationalen) Renomees leisten…

    Wenn das der “Steuerzahler” nicht will, dann muss “er” halt zur Not einen “Wald- und Wiesenarchitekten” stattdessen beauftragen, der einerseits keine Bildrechte an seinem Werk will, andererseits aber auch nichts zustande bringt, von dem es sich ein Bild zu machen lohnen würde…

    Ganz davon ab, kommst Du ja trotz Deiner Eigenschaft als deutscher Staatsbürger in viele öffentliche Gebäude gar nicht erst hinein (Kanzleramt, Schloss Bellevue etc).

    Da würde es mich schon mal interessieren, wie weit Du kommst, wenn Du da mit Deiner Kamera um den Hals in niedersächsischer Manier am Zaun rüttelst und auf dein Recht als Staatsbürger pochst, mit “nehmen” ist da nämlich nicht viel… ;)

  4. Peter Himmelhuber

    Hallo Matthi

    Was kann denn ein guter Architekt dagegen haben, dass sein Werk fotografiert wird? (oder geht es denen nur um die Kohle)

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Himmelhuber

  5. Hans Spindler

    Waehre es moeglich eine Angabe ueber die Bildverwendung einzubauen, um damit Bilder klar zu kennzeichnen?
    Z.B. Freigegeben fuer redaktionelle Zwecke
    Nicht freigegeben fuer Werbung (schliesst hier natuerlich auch PR und Imagebroschueren ein).

    Viele Gruesse
    Hans Spindler

  6. michaelkrabs

    Haben wir doch! Aber erst sichtbar beim Kaufvorgang…

  7. matthi

    Was kann denn ein guter Architekt dagegen haben, dass sein Werk fotografiert wird? (oder geht es denen nur um die Kohle)

    Da wird es viele Gründe geben, unter anderem bestimmt auch den monetären Aspekt.

    Daran kann ich aber nun in diesem Zusammenhang nun gar nichts Verwerfliches finden, schliesslich will ja “Chaya” auch “Kohle” für das Foto, oder ??

    Und mal ganz ehrlich:

    Was wäre dieses Foto ohne die Reichstagskuppel von innen ??

    Doch wohl nicht mehr, als ein falsch belichteter Himmel… :D

    Somit soll hier “Kohle” mit anderer Leute Arbeit verdient werden…

    Beim Reichstag werden aber andere Gründe im Vordergrund stehen:

    Stell Dir nur mal vor, “Sidolin Streifenfrei”; “der General”, “Meister Propper” etc würden die Kuppel für sich entdecken, oder der “Verband der deutschen Glasbauer” nach dem Motto: “Glas. Es kommt darauf an, was man daraus macht”…

    Nun, kurz, mit spektakulärer, moderner Architekzur liesse sich ein Haufen an (mehr oder weniger fragwürdigen) Produkten und Dienstleistungen in einem ganz anderen, positiven Licht darstellen, immer auf der kreativen Leistung eines “anderen” aufbauend…

    Niemand würde seine Arbeit unentgeltlich anderen zur vermehrung ihres Geldes zur Verfügung stellen, sei es nun Architektur oder sonst etwas…also für mich ist das “normal”, unabhängig von jeglichem Recht…

    In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein:

    Stell Dir vor, Du kaufst Dir mit Deinem persönlichen Geld einen Ferrari…auch da kannst Du Dir nicht als Besitzer des Wagens das Recht herausnehmen, das Teil zu fotografieren und dann das Foto für alles und jedes zu “verticken”.

    Selbst wenn Du Dir selber ein “PR” für Deinen eigenen Wagen ausstellen würdest, gehe ich jede Wette ein, dass das null und nichtig wäre.

    Im übrigen brauchen wir da gar nicht in´s Extrem zu gehen, selbst beim iPod hörte da der Spass schon auf ;)

  8. Peter Himmelhuber

    Da wird es aber eng, wenn nur Motive fotografiert werden dürfen, die selbst erstellt, arragiert oder geschaffen wurden. Im Prinzip basiert ja alles auf der Leistung anderer Personen, sei es nun die Blume im botanischen Garten, die unter der Hand der Gärtner gedeiht, das Kornfeld, das der Bauer angesät hat oder das Stadtbild an dem viele beteiligt waren. Um so wichtiger ist es die Möglichkeit zu fotografieren zu schätzen und respektvoll mit den Motiven umzugehen. Ich kann mich erinnern, dass so mancher Fotograf beim Ablichten seiner ausgewählten Pflanzen rücksichtslos in den Beeten herumgetrampelt ist. Aus diesem Grund gibt es in vielen Anlagen Verbote für Profifotografen (“Fotografieren aus gewerblichen Gründen nicht erlaubt” – so z.B. im Botanischen Garten München oder im Staudensichtungsgarten Weihenstephan). Allerdings sind auch dort auf Anfrage Sondergenehmigungen zu bekommen. Die Leute sind durchaus interessiert an Veröffentlichungen ihrer Anlage, wenn ausdrücklich auf den Ort z.B. im Bildtext hingewiesen wird. Es ist durchaus denkbar, dass dies auch für Gebäude zutrifft. Aber das müsste im Einzelfall geklärt werden.

  9. michaelkrabs

    Lieber Herr Himmelhuber, wenn Sie eine Sondergenehmigung einholen, dann haben Sie doch schon Ihren “Property Release”. Um mehr geht es doch nicht. Wenn Sie also innerhalb eines Gebäudes Aufnahmen machen wollen, benötigen Sie ebenso eine solche Genehmigung, wie in Ihrem botanischen Garten. Wichtig ist nur, sowas immer schriftlich zu haben. Dann können Sie die Bilder auch mit Release anbieten und natürlich mehr damit verdienen.

  10. matthi

    Da wird es aber eng, wenn nur Motive fotografiert werden dürfen, die selbst erstellt, arragiert oder geschaffen wurden.

    So ist das aber nun einmal. Das gilt ja auch nur für “Sachen”, wo sich der Erschaffer/Eigentümer etc die entsprechenden Rechte gesichert hat, und dagegen kann man nunmal gegen sein Einverständnis nichts machen.

    Zusätzlich gilt das auch für jegliches Eigentum auf nichtöffentlichem Grund.

    So ist zum Beispiel das Fotografieren in Zoos generell mal nur für den “Privatgebrauch” gestattet.

    Ich käme im Traum nicht auf die Idee, hier zum Beispiel Bilder aus Hagenbeck´s Tierpark mit der Bemerkung “Property release nicht nötig” einzustellen.

    Da kannst Du böse auf die Finger kriegen…

    Und unter welchen Bedingungen “er” dann dieses Einverständnis erteilt, nämlich das PropertyRelease ausstellt, wäre dann halt “Verhandlungssache”.

    Im Internet findet man ja viel zu dem Thema, teilweise auch ganze Listen, vielleicht sollte hier auch mal eine solche eingestellt werden, mit bekanntlich problematischen Objekten, Locations und Marken etc…

    Die könnte dann so anfangen:

    - Hagenbeck Tierparkt
    - Kölnturm
    - Eiffelturm bei Nacht (Lichtdesign !!!)
    - ICE
    - TGV
    - Ciudad de artes y ciencias, Valencia
    - Guggenheim
    - Plutonium, Brüssel
    - Hollywoodschriftzug, LA
    etc

    Dies sind alles bekannte Fälle, in denen im Prinzip gar nichts geht, von der CAC Valencia weiss ich andererseits, dass man da gegen eine saftige Gebühr eine Erleubnis erhält, diese geht aber bei, je nach Verwenungszweck, 1500 EUR / pro Gebäude los…

    Auch auf zoonar hatte ja jemand unwissentlich ein solches Bild mit 3 Gebäuden für 30 EUR eingestellt, die natürlich in keinem Verhältnis zu den mind. 4500 EUR, die er hätte zahlen müssen, standen… ;)

    Ganz so einfach ist das Tehma also nicht, und in den USA gibt es schon wieder diese typischen Abmahnwellen gegen Fotografen von stockphotosites und wer weiss, wann das “hier” soweit ist

  11. michaelkrabs

    aus einer Mail an uns (daher von M.Krabs eingetragen):

    Hallo Herr Krabs,

    habe ein Bild mit einer alten Olivenölpresse hochgeladen, es steht bereits angenommen in meinem Account. Ich habe sie am Gardasee fotografiert,sie wird als Verkaufswerbung ausgestellt für Touristen, aber ich habe sie natürlich in dem privaten Verkaufsraum der Olivenölfirma aufgenommen. Wie sieht es da rechtlich aus? Ist das zulässig?

    Haben Sie sonst noch allgemeine Richtlinien, was man als Anfänger beachten muß?

    Vielen Dank.

    mfg

    Peter Wölfel

  12. michaelkrabs

    Tja, das ist immer so eine Sache. Genau genommen brauchen Sie natürlich einen Property Release. Aber es ist natürlich unwahrscheinlich, dass jemand aus Italien dann in Deutschland klage einreichen wird. Meist reicht es im Beschwerdefall auch aus ein Bild zu entfernen, was bei Zoonar ja innerhalb von 24 Stunden geht.

    Solche Grenzfälle gibt es häufig. So werden Aufnahmen von Ureinwohnern in typischen Touristengebieten auch meist ohne Model Release eingestellt und zwar von fast allen Agenturen. Theoretisch könnten diese Menschen aber genauso klagen wie ein deutscher Staatsbürger. Das Risiko ist geringer und man sieht die Sache daher gelassener. Das ist die gängige Praxis auf dem Bildermarkt.

    Ich will ganz ehrlich sein, ich würde die Olivenpresse Online stehen lassen und pflichtgemäß “kein PR vorhanden” ankreuzen. Dann haben Sie in meinen Augen nichts falsch gemacht.

  13. Manfred Grebler

    Noch ein paar zusätzliche Anmerkungen, das Thema ist nämlich recht komplex und juristisch zum Teil umstritten.

    Grundsätzlich muß man unterscheiden zwischen urheberrechtlich geschützten Werken (Gebäuden!) und sonstigem Eigentum.
    Bei ersterem ist die Rechtslage relativ klar. Es reicht hier auch NICHT, ein Einverständnis des Eigentümers zu haben. Denn das Urheberrecht liegt beim Architekten. Soweit ich die Geschichte mit der Reichstagskuppel im Kopf habe, hätte der Staat auch gar nichts gegen eine Veröffentlichung der Bilder, aber eben der Architekt. (Meines Wissens ist in solchen Fällen auch eine redaktionelle Nutzung nicht erlaubt!! Denn das Urheberrecht macht da keinen Unterschied.)

    Bei sonstigen Eigentum ist die Sache schwieriger. Es gibt in Deutschland kein “Recht am Bild des Eigentum” ähnlich dem Persönlichkeitsrecht. Grundsätzlich gilt dies auch, wenn man sich auf Privatgrund befindet.
    ABER: Der Grundeigentümer kann das Fotografieren oder die Nutzung der Aufnahmen begrenzen. Dies geschieht i.d.R. zum Beispiel durch AGB, die man durch Kauf der Eintrittskarte anerkennt oder durch sonstige Nutzungsordnungen. Wobei natürlich immer die Frage bleibt, ob tatsächlich ein rechtlich gültiger Vertrag zustande kam. (In anderen Ländern gelten natürlich wieder ganz andere Regeln!)

    Hinzu kommen noch die diversen gewerblichen Schutzrechte, welche bei kommerzieller Verwendung unter Umständen (hängt immer von der ganz konkreten Nutzung ab) zu berücksichtigen sind: Logos und Markenzeichen, Geschmacksmusterrecht (ICE!) usw.

    Grundsätzlich sollte man sehr aufpassen aber auch nicht in Panik verfallen und “gar nichts mehr” fotografieren. Denn oftmals machen auch die (vermeintlichen) Rechteinhaber ein großes Geschrei, keiner traut sich dagegen anzugehen, obwohl die Rechtslage mindestens fragwürdig ist. (Gilt besonders im Ausland.)

    Viele Grüße
    Manfred Grebler

  14. Hans Spindler

    Lieber Herr Krabs,

    ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrueckt.
    Was ich meinte, war eine Moeglichkeit fuer den Fotografen, von vornherein festzulegen, ob das Bild fuer Werbung und Redaktion oder nur fuer redaktionelle Zwecke genutzt werden darf.

    Viele Gruesse
    Hans Spindler

  15. Peter Himmelhuber

    Vor einiger Zeit wurde ich bzw. mein damaliges Grundstück von der Polizei überwacht – im Ernst! Nach einigen Tagen kam ein Anruf, wobei ein freundlicher Beamter sich nach meinem Beruf erkundigte. Auf meinen Hinweis, dass ich als Gärtner und Fachjournalist freiberuflich beschäftigt bin, kam die Antwort: “Das haben wir uns schon gedacht, aber gegen Sie liegt eine Anzeige vor. Sie haben in einen Garten fotografiert und sind dann ohne vom Motorrad abzusteigen wieder weggefahrt. Rufen Sie doch bitte mal bei dem Betroffenen an.” Das tat ich dann auch und es stellte sich heraus, dass in dem Haus eingebrochen wurde…..

    Darauf hin erkundigte ich mich bei einem Anwalt danach, wie das mit dem Fotografieren fremder Grundstücke ist. Fazit: Gärten dürfen grundsätzlich fotografiert werden, wenn dies z.B. über den Zaun hinweg möglich ist. Nur wenn sich Personen darin aufhalten, ist dies nicht erlaubt.

    Ich fotografiere jetzt seit mehr als 30 Jahren (in privaten Gärten, öffentlichen Anlagen, aber auch in Gärten, wo Genemigungen nötig wären) und zwar ohne Probleme. Gelegentlich gibt es Fragen von Passanten wie: “Was fotografieren sie oder warum fotografieren Sie das Haus” etc., aber ernsthafte Beschwerden oder gar Anzeigen habe ich nicht erhalten (obwohl manche Bilder in Zeitschriften mit hoher Auflage oder in Gartenbüchern erscheinen). Erfahrungsgemäß freuen sich die Besitzer sogar, wenn ein Bild von ihrem Garten veröffentlicht wird. Irgendwie ist das Fotografieren auch eine Gefühlssache. Manchmal drängt es einen zum Weitergehen, obwohl ein wunderschönes Motiv warten würde…

  16. michaelkrabs

    Es ist aber nicht so relativ wie Sie es darstellen, sondern alles ganz logisch. Wenn Sie auf einer öffentlichen Strasse stehen und einen Garten ohne Personen fotografieren ist dies genauso ok, wie die Aufnahme eines Gebäudes von einer öffentlichen Strasse aus (den Einwand der Architekt könne dies untersagen ist mir neu, das halte ich für ein Gerücht, dass vor einem Gericht keinen Bestand hätte).

    Ganz anders sieht es aus, sobald Sie sich auf Privatgrundstücken befinden. Zum Beispiel innerhalb des Reichstages, innerhalb eines Bahnhofes oder eben innerhalb eines Botanischen Garten oder Tierparks. In diesem Fall brauchen Sie einen Property Release Vertrag…

  17. Peter Himmelhuber

    Das kommt darauf an. Beim Fotografieren in einem Privatgarten z.B., müssen die Besitzer damit einverstanden sein. Aber da wird der Fototermin ohnehin abgesprochen. In einem botanischen Garten kommt es darauf an, was man fotografiert. Kein Mensch kann nachweisen, ob das Edelweiß in München oder Innsbruck fotografiert wurde. Bei Gebäuden wie dem Reichstag oder einer ähnlich häßlichen Bude wäre ich vorsichtiger.

  18. Peter Himmelhuber

    Nachtrag

    vermutlich will der Norman Foster nicht, dass der Bau fotografiert wird, weil der so häßlich ist?

  19. Ulf

    Hier findet Ihr in in einem kleinen Aufsatz von RA Dr. Peter Schotthöfer alles Wissenswerte rund um das Fotorecht:

    http://www.absatzwirtschaft.de/Content/Marketing-Recht/Wissen/_pv/_p/1003418/_t/ft/_b/38352/default.aspx/der-fotograf-und-sein-urheberrecht.html

  20. Manfred Grebler

    Hallo Herr Krabs!

    > wie die Aufnahme eines Gebäudes von einer öffentlichen Strasse aus (den Einwand der Architekt könne dies untersagen ist mir neu, das halte ich für ein Gerücht, dass vor einem Gericht keinen Bestand hätte).

    So habe ich das auch nicht gesagt, ok, habe mich unvollständig ausgedrückt:
    Gebäude -> Urheberrecht -> liegt beim Architekten
    Aber genau im Urheberrecht steht auch die Ausnahme mit der Panoramafreiheit, also von öffentlichen Straßen aus.

    Meine Bemerkung wegen Architekt bezog sich also auf Innenaufnahmen bzw. nicht von einer öffentlichen Straße aus. Dann ist (bei neueren Gebäuden natürlich nur) eben der Architekt der Rechteinhaber und nicht der Eigentümer des Gebäudes.

    Hoffe es ist jetzt verständlicher.

    Viele Grüße
    Manfred Grebler

  21. michaelkrabs

    Hatte ich falsch verstanden. Vielen Dank für die aktive Mithilfe! (an alle). Evtl. werden wir Teile des Blogs aufarbeiten und als Tutorial oder FAQ dauerhaft ins Netz stellen.

  22. matthi

    So habe ich das auch nicht gesagt, ok, habe mich unvollständig ausgedrückt:
    Gebäude -> Urheberrecht -> liegt beim Architekten
    Aber genau im Urheberrecht steht auch die Ausnahme mit der Panoramafreiheit, also von öffentlichen Straßen aus.

    Als Laie möchte ich doch mal anmerken, dass das hier und generell immer wieder gerne verwendete Wort “Panoramafreiheit” aus zwei Worten besteht:

    - Panorama
    - Freiheit

    Interessenterweise wird das Wort “Panorama” aber immer vergessen und sich nur auf das Wort “Freiheit” konzentriert.

    Niemand würde ein Foto vom SONY Center als “Panorama Berlin” betiteln, noch weniger irgendwelche Architekturdetailaufnahmen….

    Wenn man aber ein “Panorama” fotografiert, und innerhalb eines solchen befinden sich dann “kritische” Objekte, dürfte diese “Freiheit” greifen.

    Im übrigen gibt es auch Länder, wo es die Panoramafreiheit gar nicht gibt, insofern erübrigt sich fast eine philosophische Abhandlung darüber, da man auch dort verklagt werden könnte…

    Ich kann jedem nur raten, dass er genau weiss, was er tut, und im Zweifelsfall lieber auf einen upload verzichtet.

    Fairerweise sollte nochmals darauf hingewisen werden, dass sich Zoonar laut Fotografenvertrag von sämtlichen Ansprüchen freistellt (3.3 ff) womit dass dann einzig und alleine Problem des Fotografen wäre.

    Und die paar Mark, die evtl. ein Foto bringt, stünden dann in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden.

  23. Manfred Grebler

    Das Wort “Panoramafreiheit” ist nur im Sprachgebrauch noch üblich taucht aber keineswegs im Gesetz auf. Daher ist eine Diskussion über die Bedeutung des Wortes an sich völlig überflüssig. Entscheidend ist der Wortlaut des Gesetzes, UrhG Par.59:

    “(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
    (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.”

    Das Wort “Panorama” kommt darin also nicht vor.

    Natürlich reden wir hier nur von Deutschland.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred Grebler

  24. otono

    Ich habe ein paar – wie ich subjektiv finde – sehr gelungene Aufnahmen vom Haas-Haus in Wien. Öffentliche, jederzeit frei und kostenlos zugängliche Fußgängerzone. In der Fassade des Haas-Hauses spiegeln sich Stephansdom und andere historische Gebäude.

    Ähnliche Bilder älteren Datums habe ich bereits in anderen BA gesehen. Meine wurden abgelehnt.

    Liegt das an einer zunehmenden Sensibilität? Allgemein heißt es doch, dass man in Österreich recht großzügig ist. Ich bin der Ansicht, mit einer Verwendung zu kommerziellen Zwecken keine Rechte zu verletzen.

    Liege ich da falsch?

  25. michaelkrabs

    Wer soll dazu so etwas sagen? Dafür müssten wir das Bild schon mal anschauen können.

    Senden Sie es uns doch bitte mit 72 DPI an: mkrabs@zoonar.com und schreiben Sie bitte dazu mit welcher Begründung es abgelehnt wurde. Dann können wir es hier konkret diskutieren…

  26. matthi

    Komme gearde von einer nächtlichen Fotosession hier in Barcelona zurück, die im grossen und ganzen ohne Probleme verlief, bis wir dann am Ende vor dem Rathaus ankamen, vor dem die alljährliche Krippe aufgebaut ist.

    Diese war für mich ohne jegiches fotografisches Interesse, jedoch fing mein Begleiter an, trotzdem einige Fotos zu machen, bis uns ein aufgebrachter Gärtner!! nach der Genehmigung fragte.

    Relativ schnell entbrannte eine hitzige Diskussion, als ich dahinter kam, dass er diese nicht nur in Bezug auf die Krippe haben wollte, zu deren Bewachung er abgestellt war, sondern er uns erklärte, dass die generelle Nutzung eines Stativs auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Barcelona ohne entsprechende Genehmigung verboten sei.

    Relativ höfflich habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er sie meines Erachtens “nicht mehr alle habe”, aber da ich ja sowieso kein Foto von der Krippe wollte, habe ich es dann auch bei einer relativ kurzen Diskussion belassen.

    Wir haben dann noch andernorts ein paar Bilder geschossen, aber es war eh schon spät und sind dann nach Hause, wo ich natürlich keine Sekunde gezögert habe, um der Sache auf den Grund zu gehen.

    Und siehe da, tatsächlich gibt es wohl für die Stadt Barcelona eine entsprechende Behördliche Vorschrift.

    HAMMERHART.

    Anyway, wie es aussieht, muss man diese Genehmigung mindestens 5 Tage vorher schriftlich beantragen, mit Angabe der Orte etc, ob es einer gewerblichen Nutzung dient, oder rein dem Hobby, dann gratis etc…

    Wäre die Frage, wieviel das kostet, wenn man STOCKPHOTOSITES an/zugeben würde

    Scheinbar gibt es die problemlos, aber es ist halt sehr umständlich und für einen Touristen kaum zu machen

    Ich bin ja schon mal los gewesen, letztes Jahr zweimal und auch viel länger, und es gab keinen solchen Vorfall, im Gegenteil mit dem (gleichen ?) Gärtner haben wir letztes Jahr sogar noch Witzchen gemacht etc

    Ich weise hiermit also alle zukünftigen barcelonatouristen auf diesen Umstand hin, dass es generell verboten ist, ohne eine solche Genehmigung ein Stativ zu benutzen.

    Ein weitere Hammer, und das schlägt dem Fass fast schon den Boden aus, ist, dass diese Genehmigung von 8 bis 22 Uhr gilt, sehr sinnvoll, denn im Sommer wird es erst ab 22 dunkel, da braucht man dann eigentlich gar kein Stativ.

    Welcher “Affe” sich solche Vorschriften ausdenkt, und ob es nichts Wichtigers zu tun gibt, bleibt natürlich dahin gestellt, ich habe da meine Meinung.

    Nun stellt sich abschliessend natürlich noch generell die Frage, wo gilt solch ein Schwachsinn noch, und wie kann man sich vor Strafe schützen, denn normal kann man so einen Schwachsinn ja gar nicht wissen.

  27. Heiko

    So ein Theater! Sicherlicht ist hier nicht der richtige Platz, um über Gesetzliche Gegebenheiten zu diskutieren, aber ich finde die Totalkommerzialisierung unseres Öffentlichen Raumes wird immer perverser.

    Oben erwähnter Architekt setzt auch nur technisch machbares um, weil das Rad ja nunmal schon erfunden ist. Das meisste macht heut sowieso Software und im übrigen lernen die meissten ihr Handwerk in öffentlichen Ausbildungszentren bzw. Uni´s. Wer in der Kunst oder Literaturgeschichte unterwegs ist, weiss auch, dass es in früheren Jahrhunderten üblich war Dinke zu kopieren oder in anderer Form neu zu bringen, oder wie sieht es sonst mit Begriffen wie Erzähltheorie oder ähnlichem aus. Will sagen, ein geistiges Eigentum in dem Sinne kann es garnicht geben, sonst wird diese Gesellschaft so enden wie der Ostblock.

    Mir schwillt da einfach nur der Kamm bei soviel Idiotie.


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