Die Bedeutung des LICHTS

2. September 2010 - 14:04 Uhr

Foto: Thomas Otto, Zoonar-Bildnummer: 1782927

Das allerwichtigste in der Fotografie ist Licht. Ehe Sie an Kameras oder Bildbearbeitung denken, denken Sie ans Licht. Fotografieren Sie zunächst bei Sonnenschein, strahlend blauem Himmel oder Schönwetterwolken (weißen Schäfchenwolken). Wenn das Wetter grau, trist und trübe ist, kann das Foto schnell blass und langweilig wirken. Die *Schön-Wetter-Fotografie* ist eine hervorragende Übung, um ihr Bildmotiv in ein gutes Licht zu rücken.

Foto: Thomas Otto, Zoonar-Bildnummer: 1843017

Ganz wichtig ist auch die Qualität des Lichts, die direkt vom Sonnenstand abhängt. Bei uns in Nordeuropa ist das Licht in den Sommermonaten morgens, vormittags und am späten Nachmittag sowie frühen Abend ideal. Es ist zu diesen Tageszeiten besonders warm, wirft nicht so harsche Schatten, und Fotos, die zu dieser Tageszeit aufgenommen wurden, haben besonders schöne Farben. Fotografieren Sie hingegen am späten Vormittag, Mittag oder frühen Nachmittag ist das Licht – vor allem im Sommer – sehr harsch und wirft strenge Schatten.

In Herbst, Winter und Frühling, wenn die Sonne generell tiefer steht, können Sie entsprechend länger vormittags bzw. früher am Nachmittag fotografieren. Im Winter sogar ganztägig, weil dann die Sonne allgemein sehr tief am Horizont steht.

Foto: Thomas Otto, Zoonar-Bildnummer: 1843015

Tipp: fotografieren Sie nicht gegen das Licht und achten Sie darauf, dass z.B. Gebäude nicht im Schatten liegen. Fotografieren Sie diese mit der Sonne im Rücken oder wenn sie schräg seitlich hinter Ihnen scheint. Vermeiden Sie Fotografien bei denen die Sonne schräg oder direkt vor Ihnen steht.

Je nach Tageszeit lassen sich Gebäude entweder von der einen oder anderen Seite fotografieren. Manche Gebäude kann man morgens gut fotografieren, andere hingegen abends, während andere wiederum verschiedene interessante Fassadenseiten bieten. Hier kann man dann morgens die eine, nachmittags/abends die andere Seite gut fotografieren.

Recherchieren Sie z.B. bei Google Earth das Gebäude. In welche Himmelsrichtung ist es ausgerichtet? Was wäre die beste Tageszeit, zum fotografieren?

Kurz gesagt: planen Sie Ihre Fotoausflüge, achten Sie aufs Wetter, achten Sie auf den Sonnenstand. Erkunden Sie vorher wie das Gebäude in der Landschaft steht, in welche Himmelsrichtung es ausgerichtet ist, denn daraus folgt die Uhrzeit zu der Sie es fotografieren können.

Fazit:

- üben Sie bei gutem Wetter das Fotografieren (blauer Himmel, Sonnenschein oder blauer Himmel durchsetzt mit Schäfchenwolken)

- zur passenden Tageszeit fotografieren (Mittagssonne vermeiden bzw. generell darauf achten, dass die Sonne nicht zu hoch am Himmel steht und das Licht somit zu hart wird)

- Gebäude von der richtigen Himmelsrichtung aus fotografieren (die Sonne sollte schräg seitlich hinter Ihnen oder direkt im Rücken stehen). Recherchieren Sie die passende Tageszeit für Gebäude bei z.B. Google Earth.

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Pominenter Schuss

26. August 2010 - 13:43 Uhr


Foto:
Mandoga,
Zoonar-Bildnummer: 1843959


Foto:
Mandoga,
Zoonar-Bildnummer: 1843960


Foto:
Mandoga,
Zoonar-Bildnummer: 1843961

AUF DIE PLÄTZE, FERTIG, LOS … VIP-Fotograf Mandoga zeigt Prinzessin Stephanie von Monaco beim Startschuss zum Charity Marathon No Finish Line am Hafen von Monte Carlo. Ein wenig ängstlich und mit anschließendem Ohrensausen meistert die Prinzessin jedoch alles mit Bravour.

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Bildberichterstattung über Prominente

24. August 2010 - 13:55 Uhr

“Foto: Walter Luger, Zoonar-Bildnummer: 1023002″

In einem aktuellen Beschluss hat sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Veröffentlichung von Fotos Prominenter befasst und sich hierbei mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz  des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Prominenten einerseits und der Pressefreiheit andererseits auseinanderge-setzt.

Im Wesentlichen führte das Gericht hierzu wie folgt aus:

Grundsätzlich sei der Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen ein Spielraum eingeräumt, darüber zu entscheiden, was berichtenswert sei und was nicht. Komme es jedoch zum Streitfall, so obliege es den Fachgerichten den Informationswert der Bildberichterstattung bei der Abwägung der sich widerstreitenden Interessen zu ermitteln. Jedoch sei dem Gericht eine inhaltliche Bewertung der Darstellung als wertvoll oder wertlos verwehrt. Vielmehr sei es auf die Prüfung und Feststellung begrenzt, inwieweit der Bericht einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leiste. So seien auch unterhaltende Beiträge, wie der Bericht über Prominente, vom Schutz der Pressefreiheit erfasst, da sie wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllen könnten. Andererseits sei das Schutzbedürfnis der Prominenten angesichts des technischen Fortschritts, wie  Aufnahmetechnik und allgemeine Verfügbarkeit von Daten, gestiegen. Allerdings gewährleiste das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nicht generell, dass jede visuelle Darstellung aus dem Privat- und Alltagsleben Prominenter einen Beitrag zur Meinungsbildung leiste. Vielmehr seien visuelle Bildveröffentlichungen nur insoweit gerechtfertigt, als der Allgemeinheit ansonsten Möglichkeiten der Meinungsbildung vorenthalten würden.

“Text mit freundlicher Genehmigung: Rechtsanwalt Wilhelm Schulte-Hemming, Kanzlei Brehm u.v. Moers”

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Verbot von Prominentenfotos

24. August 2010 - 13:30 Uhr

“Foto: Günter Slabihoud, Zoonar-Bildnummer: 795215″

Der Bundesgerichtshof hatte sich abermals mit Fotos Prominenter zu befassen. Zugrunde lagen Aufnahmen von Sabine Christiansen mit Ihrem jetztigem Ehemann Norbert Medus während einer privaten Reise in Paris. Die Fotos waren betitelt mit den Textbändern: „So verliebt in Paris“ und „Wetten dass sie diesen Mann bald heiratet?“.

Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei diesen Aufnahmen um erkennbar private Situationen, die von keinem allgemeinen Informationsinteresse seien. Damit griffen die Aufnahmen in den Kernbereich der Privatsphäre des Ehepaars ein. Dabei seien private Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie in der Öffentlichkeit stattfänden und die Personen der breiteren Allgemeinheit bekannt seien. Daran ändere sich auch nichts, wenn, wie vorliegend, die prominente Person durch eigene öffentliche Äußerungen bereits über Ihre neue Beziehung berichtet habe. Eine solche Selbstdarstellung gäbe der Presse nämlich nicht das Recht, private Aufnahmen von der Prominenten ohne ihre Einwilligung zu veröffentlichen.

Mit diesem Urteil setzt der BGH seine Prominenten freundliche Rechtsprechung fort, sofern kein sachliches Informationsinteresse der Allgemeinheit für die Veröffentlichung besteht.

“Text mit freundlicher Genehmigung: Rechtsanwalt Wilhelm Schulte-Hemming, Kanzlei Brehm u.v. Moers”

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Zoonar Relaunch erfolgt

11. Juni 2010 - 11:36 Uhr
 

 

Sehr geehrte Fotografen

wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, wurde am Freitag der Relaunch unserer Webseite durchgeführt. Neben einem moderneren Design bietet Ihnen Zoonar wichtige neue Funktionen. So steht nun ein neuer FTP-Upload zur Verfügung und Vektorgrafiken können im EPS-Format eingespielt werden. Außerdem können Sie zudem ab sofort sämtliche eingespielte Fotos automatisch an ausgewählte Partner weitergeben. Nachfolgend dazu einige kurze Erläuterungen.

FTP-Upload

In Ihrem Profil finden Sie ab sofort die Daten für einen FTP-Upload. Sie können aber auch weiterhin den Zoonar Media Manager benutzen.

Vektor-Grafiken

Spielen Sie Vektorgrafiken ausschließlich per FTP ein. Laden Sie dafür zuerst die EPS-Dateien hoch und dann bei Bedarf eine JPG-Datei mit den Stichwörtern und Bildbeschreibungen, die den gleichen Dateinamen hat. Sie können die EPS-Bilder aber auch Online in der Zoonar Bildverwaltung (“Bilder verwalten”) beschriften. Dann brauchen Sie keine JPG-Dateien einzuspielen. Wichtiger Hinweis: Es ist derzeit nicht möglich Vektorgrafiken an Partneragenturen weiterzugeben!

Automatische Partnerfreigabe

Wenn Sie die automatische Partnerfreigabe aktivieren, werden automatisch alle Fotos an Partner weitergereicht, die sich in der richtigen Preisstufe und Lizenzklasse befinden. Wenn Sie also die automatische Weitergabe an Polylooks aktivieren, werden jede Nacht Bilder an Polylooks übertragen, die sich im Preisbereich “Microstock” befinden und mit Royalty Free Lizenz (RF) angeboten werden. Wenn Sie die automatische Weitergabe an Fotofinder aktivieren, werden alle Bilder weitergereicht, die sich im Preisbereich “Premium” befinden.

Um sich Arbeit zu sparen, können Sie in Ihrem Profil (“Einstellungen”) schon vor dem Upload festlegen, in welche Preisklasse neue Bilder importiert werden sollen. Sie müssten dann also für den Partner Polylooks nur noch die Lizenz “Royalty Free” manuell zuordnen. Der Rest geht dann künftig automatisch.

Derzeit sind noch rund 150.000 Fotos in der laufenden 15-Cent-Aktion einspielbar. Bitte spielen Sie Bildserien möglichst immer komplett ein. Dadurch erzielen Sie größere Gewinne, denn wir können Bildserien schneller bearbeiten und verschlagworten. Fotos mit deutschen Keywords werden schneller bearbeitet, daher können deutschsprachige Fotografen schneller und mehr Geld verdienen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Zoonar-Team

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Bares Geld für Top-Fotos

14. April 2010 - 11:29 Uhr

Zoonar und Polylooks starten gemeinsame Content-Aktion Hamburg – Mittwoch ab 24 Uhr startet der Zähler. Für die ersten 200.000 Fotos die ab dann bei Zoonar eingespielt und für den Partner Polylooks Mediastore akzeptiert wurden, schreibt Zoonar 15 Cent pro Bild auf dem Fotografenkonto gut.  Ein verlockendes Angebot, dass den Fotografen eine Reihe von Vorteilen bietet: Akzeptierte Fotos werden parallel über beide Agenturen vermarktet und erhalten bei Bedarf eine kostenlose deutschsprachige Keyword-Übersetzung. Die 15 Cent pro Bild gibt es als Zugabe oben drauf. Die Fotos sind non-exklusiv dürfen sich also auch bei anderen Agenturen im Verkauf befinden. Einzige Bedingung für das Geldgeschenk: Die bei Zoonar eingetragenen Fotografendaten werden an das Polylooks-Portal weitergereicht und es muss sich um Royalty Free Bilder handeln. Die Aktion endet, sobald das 200.000 Foto für Polylooks akzeptiert wurde. Zoonar wird auf seiner Homepage täglich aufzeigen, wie viel vom Kontingent noch über ist.

  banner_zoonar_rz_d.jpg

Und so geht`s: 

  1. Registrieren bei Zoonar
  2. Im Profil den Partner „Polylooks“ akzeptieren
  3. Fotos mit dem kostenlosen Media Manager bei Zoonar einspielen
  4. Royalty Free Lizenz für alle Bilder aktivieren
  5. Akzeptierte Fotos in der Bildverwaltung für Polylooks freigeben
  6. Akzeptanz abwarten

Anschließend befinden sich die Bilder in der Prüfung für den Partner Polylooks. Die erneute Bildprüfung ist aus rechtlichen Gründen notwendig, da nicht alle Motive mit RF-Lizenz angeboten werden können. Zugleich werden die Fotos an dieser Stelle mit deutschen Stichworten versehen. Die kann bei einem erwartungsgemäß großen Bildandrang 3-4 Tage in Anspruch nehmen. Sobald die Fotos dann für den Partner Polylooks akzeptiert wurden erhält der Fotograf 15 Cent auf seinem Konto gutgeschrieben.  

Weitere Informationen finden Sie hier:http://www.zoonar.de/landing/?topic=content 

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Vorsicht bei Landkarten

25. März 2010 - 11:02 Uhr

Fotografen, die Landkarten abfotografieren, riskieren kostspielige Abmahnungen. Einige namenhafte Verlage habe Anwälte damit beauftragt Agenturen nach solchen Motiven zu durchforsten. Ein Fotograf, der auch bei Zoonar tätig ist, hat Abmahnungen in hoher vierstelliger Höhe erhalten, weil er Landkartenmotive (mit Lupe) bei mehreren Bildagenturen Online hatte. Bitte beachten Sie: Landkarten dürfen nur im Bild sein, wenn es sich um “Beiwerk” handelt, also beispielsweise ein Tourist eine solche Karte in der Hand hält (aber bitte ohne deutlich erkennbares Logo). Da jede Karte farblich und vom Design her anders gestaltet ist, erkennen die Hersteller ihre eigenen Karten auf Fotos und können auch vor Gericht nachweisen, dass es sich um ihre Karten handelt.

zoonar_8648172.jpg

Foto: http://www.zoonar.de/864817 Michael Schmeling

(Dieses Bild wurde vom Autor selbst gestaltet und ist somit zulässig).

Sollten Sie solche Unterlassungserklärungen von Anwälten erhalten: Bitte nicht unterschreiben, sonst wird die Abmahnung rechtsgültig. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unseren Support unter info@zoonar.com Oft sind die angesetzten Schadenssummen zu hoch, so dass auch die Höhe der Abmahnung zu hoch angesetzt wurde. Außerdem sind Massenabmahnungen nicht zwangsweise rechtskräftig. Man hat in solchen Fällen durchaus Chancen vor Gericht. Was aber nichts daran ändert, dass diese Bilder nicht verwendet werden dürfen und eine Zahlung zu leisten sein wird. Nur eben nicht unbedingt in unangemessener Höhe.

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Panoramafreiheit – Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg

18. Februar 2010 - 19:34 Uhr

zoonar_1070923.jpg 

Foto:  Orangerie im Schlosspark von Sanssouci in Potsdam, http://www.zoonar.de/1070923 Peter Laubegast

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat heute entschieden, dass Schlossanlagen wie Sanssouci und Co. auch gewerblich und ohne Genehmigung fotografiert werden dürfen, Fotofinder und DJV hatten mit ihrer Klage also Erfolg. Die Bildagentur Zoonar begrüßt diese Entscheidung!

Hier Details:

http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/

Einziger Haken, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wäre möglich, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Momentan jedenfalls hat die Schlösserverwaltung schlechte Karten, wenn es darum geht, Leuten zu verbieten, Fotos der Anlagen in Berlin/Brandenburg kommerziell zu nutzen. Die Bildredaktion von Zoonar wird in Kürze darüber entscheiden, ob solche Aufnahmen wieder angenommen werden. Wir werden die Entscheidung an dieser Stelle bekannt geben.

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Verschlagworten, aber richtig – Neue Serie (1)

9. Februar 2010 - 10:31 Uhr

Die Verschlagwortung ist maßgeblich entscheidend für den Verkaufserfolg in Bildagenturen. Leider werden hierbei oft gravierende Fehler gemacht, so dass auch gute Fotos von den Redaktionen nicht gefunden werden können. Wir wollen mit dieser neuen Serie dabei helfen, dass Sie Ihre Verschlagwortung Schritt für Schritt verbessern können, damit gute Bilder nicht zu Ladenhütern werden. Die Serie wird in unregelmäßiger Fortgesetzt. Die Zoonar-Bildredaktion freut sich über Beispiele. Reichen Sie gerne ein Bild mit seiner Verschlagwortung ein, dann können wir Ihre Bestichwortung hier im Blog diskutieren. Senden Sie bei Interesse ein 72 DPI Bild an: info@zoonar.com und am besten die enthaltenen Stichworte in der Mail noch einmal als Textdatei, das erspart uns dann eine Menge Arbeit.

 Fangen wir gleich mit einem schwierigen Beispiel an:

zoonar_1085442.jpg

Copyright: Zoonar_1085442 Peter Laubegast

“Der damalige DDR-Verteidigungsminister Willi Stoph und sein Stellvertreter Heinz Hoffmann nehmen am 1. Mai 1959 auf dem Marx-Engels-Platz in Ost-Berlin die Militärparade der DDR-Volksarmee ab, im Hintergrund die 1962 abgerissene Bauakademie”

 Beim Upload enthaltene Keywords:

soldaten, militär, ddr, staatswappen, militärpolitik, hoffmann, nva, nationale volksarmee, losungen, maikundgebung, volksarmee, militärparade, verteidigungsminister, bauakdemie, marx-engels-platz, stoph

1. Bindestriche:

Der Bindestrich wird in Suchmaschinen als “ohne” interpretiert. Die Eingabe “Marx-Engels-Platz” in die Suchmaske würde (ohne Anführungszeichen) daher bedeuten:

“Suche mir alle Bilder mit dem Stichwort Marx, die nicht gleichzeitig auch die Stichwörter “Engels” und “Platz” enthalten”! Da nur wenige fachkundige Bildkäufer wissen, dass man eine solche Eingabe in Anführungszeichen setzt, um den Operator “ohne” abzuschalten, erzielen Sie deutlich mehr Treffer, wenn Sie den Marx-Engels-Platz wie folgt in die Stichworte aufnehmen:

marx-engels-platz, platz, marxengelsplatz, “marx-engels-platz”

2. Umlaute

Vermeiden Sie Umlaute und das “ß”. Agenturen im Ausland kenne die Zeichen oft nicht, weshalb beim  Export zu Partneragenturen die Stichwörter abreißen könnten. Schreiben Sie stattdessen “militaerparade”. Groß- und Kleinschreibung sind nicht nötig.

3. Nur Kommas

Verwenden Sie immer nur Kommas, keine Semikolons. Auch andere Sonderzeichen wie Klammern, Trennstriche (/,&, ;,) etc. haben in den Stichwörtern nichts verloren. Auch lateinische Tier- oder Pflanzennamen immer normal ausschreiben und nicht in Klammern setzen.

4. Rechtschreibung kontrollieren

Kleinste Rechtschreibfehler sorgen leider dafür, dass Fotos bei Zoonar nicht gefunden und gekauft werden können. In unserem Beispiel ist es dass Wort “bauakademie”. Sucht jemand dannach wird er dieses Foto nicht finden.

5. Doppelwörter

Begriffe wie ”nationale volksarmee” oder “marx-engels-platz” können auf verschiedenen Wegen gefunden und gesucht werden. Ein Kunde könnte in die Suchmaske eingeben: 

“volksarmee”

“nationale volksarmee”

 Alse benötigen Sie beide Formen in den Stichwörtern. Schreiben Sie entsprechend: “volksarmee, nationale volksarmee”. Beim Marx-Engels-Platz sollten Sie mit aufnehmen: platz, marx-engels-platz, “marx-engels-platz”. Man könnte überlegen auch die Begriffe marx, engels, einzeln mit aufnehmen. Das hätte den Vorteil, dass dieses Bild auch dann gefunden wird, wenn ein Kunde nur “marx und engels” eingibt. Allerdings sucht dieser Kunde höchstwahrscheinlich Bilder von Marx und Engels, nicht aber von einem Platz. Diese Stichwörter könnten also von den Agenturen auch negativ sanktioniert werden, damit bei einer solche Suchangabe nicht nur Strassen und Plätze, sondern vornehmlich Personenfotos in der Suche auftauchen. Ich empfehlen Ihnen daher die obige Form zu verwenden.

6. Fehlende Begriffe

Das größte Problem sind Begriffe, die einem beim Verschlagworten nicht einfallen, die aber sehr wichtig werden könnten. Beim oberen Foto fehlen zum Beispiel die Begriffe

historisch, historie, historisches, historische, deutsche demokratische republik, geschichte, deutschland, deutsche, geschichtlich, geschichtliches, geschichtliche,

sowie eine Jahreszahl

in den Stichwörtern. Bildsucher könnten zum Beispiel suchen nach:

 ”deutsche geschichte”

“historie deutschland”

“geschichte deutschland”

“geschichte ddr”

usw. Nur wenige Personen werden exakt diesen Platz oder diese Parade suchen. Aber vielleicht passt das Bild dennoch in den Kontext des geplanten Mediums. Sicherlich fehlen noch weitere Begriffe. Geben Sie ruhig als Kommentar einige ein…

7. Einzahl-Mehrzahl

Schreiben Sie nicht nur “historisch” oder “historie” sondern auch “historische, historisches” usw. Bildsucher könnten eingeben “historische bilder” oder “historisches bild”. Noch deutlich wird es, wenn sie sich einen badenden hund vorstellen. Man könnte suchen nach “hund, badend”, nach “hund, baden” nach “badender hund”, nach “badenden hunden”, nach “badende tiere”, nach “tier badend” oder nach “badende hunde”. Sie benötigen also alle Formen: hund, hunde, baden, badende, badender, badendes, tier, tiere”. Es werden ja vielleicht für eine lustige Tierreportage nicht nur Hunde gesucht, weshalb auch die Begriffe “tier, Tiere” wichtig sind. Dies ist einer der häufigsten Fehler bei der Verschlagwortung. Wer nur “badend, hund” in den Stichwörtern hat, verliert fast 80% potentieller Treffer ! 

8. Verschlagwortungsvorlagen

Letzter Tipp: Verwenden Sie Verschlagwortungsvorlagen. Für Fotos wie in diesem Beispiel würde zum Beispiel eine Vorlage “Historische Bilder” Sinn machen. In dieser Vorlage sind dann alle entsprechenden Begriffe Hinterlegt (historie, geschichte, historisches usw.). Solche Vorlagen zur Beschreibung von IPTC-Feldern können Sie in den meisten Bildbearbeitungsprogrammen erstellen und abspeichern. Damit lassen sich ganze Bildserien bequem Vorverschlagworten, so dass man später nur noch die Besonderheiten eingeben muss.

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Fotofinder Freigaben jetzt möglich

13. Januar 2010 - 13:26 Uhr

zoonar_9265581.jpg

Zoonar-Foto:  http://www.zoonar.de/926558 D. Käsler

Hinweis für alle Zoonar-Fotografen: Ab sofort können Sie Fotos der Preisstufe Premium für den Verkauf über das renommierte Bildportal Fotofinder freischalten. Es ist möglich, Bilder vorher im Preis auf Premium anzuheben. Fotos, die bei Microstockagenturen (Polylooks, Fotolia usw.) im Verkauf sind, können leider nicht für Fotofinder freigeschaltet werden, da es sich hierbei um den Preisbereich Makrostock (also um hochpreisige Fotos) handelt.

 Zoonar wird die freigeschalteten Bilder genau prüfen und bittet um Verständnis dafür, dass unsere Bildredaktion hart aussieben wird. Die dadurch entstehende Zoonar-Premium-Foto-Kollektion kann dafür später weiteren Agenturen, insbesondere im Ausland, angeboten werden. Selbstverständlich auch wieder über unsere Partnerverwaltung, so dass Sie immer die Kontrolle über die Weitergaben Ihrer Bilder behalten.   

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Exklusiv Buy-Out

4. Januar 2010 - 13:16 Uhr

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Auch das gibt es noch: Trotz Mikrostock Bildpreis erzielt dieses Logo von Lydia Albersmann einen Verkaufspreis von knapp 800.- Euro. Möglich wurde der Verkauf, weil die Autorin des Bildes in der Lage war, das Foto bei allen Agenturen innerhalb kurzer Zeit zu löschen und somit dem Kunden exklusiv anzubieten. Der Kunde – eine schweizer Pferdewebseite – wird die Arbeit von Frau Albersmann zu einem Unikat weiterverarbeiten. Zoonar hat das Bild nach dem Kauf sofort aus dem eigenen Stock-Sortiment genommen um den Buy-Out zu ermöglichen. Das Beispiel zeigt, dass sich Flexibilität auf beiden Seiten (Fotograf und Agentur) durchaus auszahlen kann.  

Übrigens sind solche grafischen Arbeiten stark nachgefragt. Innerhalb von nur zwei Monaten wurden bereits vier Logos verkauft. Fotografen und Grafiker mit Hang zur Illustration könnten dem Beispiel von Frau Albersmann evtl. in anderen Bereichen folgen und hier Ihr Glück probieren. Vielleicht zahlt es sich aus.

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Zoonar bearbeitet Fotos bis Größe A1 und darüber hinaus

30. November 2009 - 12:45 Uhr

Zoonar-Fotograf Gunter Kirsch konnte sich im November über eine nette Ausschüttung freuen. Für mehr als 500.- Euro verkaufte Zoonar sein Bild “Nikolausstiefel” (http://www.zoonar.de/175333) an eine Werbeagentur die daraus eine Plakatkampagne für die Schuhfirma Tamaris zur Weihnachtszeit erstellte. Die Vorarbeit dafür leistete die Zoonar-Redaktion. Zu unserem Service gehört, dass wir unseren Kunden Fotos für Überformate und Plakatgrößen retuschieren. Das querformatige Foto musste nicht nur von A4 auf A1 hochgerechnet, sondern auch noch als hochformatiger Ausschnitt ausgeliefert werden. Dafür war es nach der Interpolation wichtig, die zwangsläufig entstehenden Artefakte wieder zu entfernen. Wie das funktioniert können interessierte Fotografen in unserem Tutorial “Dianachbearbeitung mit Photoshop CS3 – Professionelle Scan-Bearbeitung” nachlesen. Sie finden es unter “Hilfe / Tutorials”.

 Das Beispiel vom Nikolausstiefel macht auch deutlich, dass sich selbst in Zeiten der Mikrostocks hochpreisige Bilder verkaufen lassen und das sich Service auszahlen kann. Für die gleiche Ausschüttung in einer Mikrostockagentur hätte Herr Kirsch dieses Bild rund 1.000 mal verkaufen müssen. Wir hoffen natürlich, dass dieses Beispiel Schule macht und die Bildagentur Zoonar durch ihr Serviceangebot noch viele Fotos für Werbekampagnen verkaufen wird.

Vorher:

zoonar_175333.jpg

Nachher:

tamaris_a4_einstecker_xmas09_29-10-09_b.jpg

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Zoonar Fotos zu APIS

9. Oktober 2009 - 16:48 Uhr

Fotografen können ab sofort über unsere neue Partnerverwaltung eingespielte Fotos für unsere neuen Vertriebspartner freischalten. Nach Polylooks stehen nun auch das APIS network und sowie das DFJV-Bildportal als Kombi-Lösung zur Auswahl.

zoonar_596653.jpg

Um Fotos für unsere Partneragenturen freischalten zu können, loggen Sie sich bitte bei Zoonar ein, klicken Sie auf “Mein Profil” und dann ganz unten rechts auf “Partnerverwaltung”. Hier können Sie in Ruhe die jeweiligen AGBs für jeden einzelnen Partner studieren und bei Interesse den Partner akzeptieren. Die Akzeptanz eines Vertriebspartners bedeutet noch nicht, dass alle Ihre Fotos dort automatisch eingestellt werden, sondern nur, dass Ihnen diese Option künftig in der Bildverwaltung zur Verfügung steht . Unter “Bilder verwaltern” können Sie dann künftig exakt festlegen, welche Fotos an welche Partner weitergereicht werden sollen.

Wir möchten alle Fotografen insbesondere die Freischaltung für das APIS network empfehlen. APIS ist Europas erfolgreichste Bildvermarktungsplattform. Die meisten Bildredaktionen im deutschsprachigen Raum sind an das APIS-System angebunden und beziehen einen Großteil ihrer Fotos auf diesem Weg. Wenn Sie Ihre Zoonar-Fotos für APIS freischalten, werden auch diese Bilder künftig über APIS gefunden und verkauft, sofern unsere Bildredaktion Ihre Fotos für APIS akzeptiert. Zusätzlich speist Zoonar freigegebene Fotos noch in das DFJV-Bildportal (Deutscher Fachjournalistenverband AG) ein. Ein großer Vorteil, denn dies hat weitere zusätzliche Bildverkäufe zur Folge.

Wichtiger Hinweis: Fotos, die innerhalb der nächsten 4-8 Wochen freigeschaltet werden, sind frühestens Dezember im APIS-Vertrieb Online, da die erste Einspeisung von schätzungsweise 200.000 Bildern einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Aufnahme weitere Vertriebspartner ist in Planung. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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Achten Sie auf Bilddiebstähle

21. September 2009 - 15:45 Uhr

Leider gibt es immer noch viele Menschen die das Urheberrecht wenig interessiert. Immer wieder erhalten wir Berichte über mißbräuliche Bildnutzungen sowohl im Printbereich wie auch im Internet. In einem solchen Fall wird Zoonar die Betreiber oder Herausgeber natürlich abmahnen und die Honorare nachträglich einzutreiben versuchen.

bilddiebstahl1.jpg

Sollten Sie im Internet Fotos sehen auf denen noch Zoonar-Wasserzeichen zu sehen sind, so handelt es sich fast immer um eine nicht legale Bildverwendung. Selbstverständlich erhalten Bildkäufer keine Fotos mit Wasserzeichen von uns. Bitte melden Sie sich in diesem Falle und teilen Sie uns die URL der betreffenden Seite mit. Wenn Sie Druckwerke erhalten auf denen Fotos sind, die Sie zu kennen meinen, freuen wir uns ebenfalls über die Zusendung einer Kopie oder eines Scans nebst Impressum. Wir gehen der Sache dann umgehend nach. Lieber einmal zu viel nachprüfen als zu wenig. Getreu nach dem Motto: Viele Augen sehen mehr als wenige!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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